Preisanstieg beim Baumaterial

Informationen für Kammermitglieder

Quelle: BKI GmbH


Die Rahmenbedingungen für das Planen und Bauen sind aktuell äußerst volatil. Die bereits seit geraumer Zeit vorliegenden Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material und die bestehenden Lieferengpässe, insbesondere im Halbleiterbereich, haben sich durch die Ukrainekrise noch einmal verschärft.


In Bezug auf die laufenden Projekte ist damit unweigerlich mit Kostenmehrungen und Terminverzögerungen zu rechen. Insoweit erlauben wir uns, folgende Hinweise zu geben:

  1. Die laufenden Kostensteigerungen bzw. -schwankungen erfordern, dass für die weitere Kostenverfolgung die zu erwartenden Kosten auf Basis von Baukostenindices weitergeschrieben und bezogen auf den Zeitpunkt der Bearbeitung die passenden Werte angesetzt werden. Geht mit einer solchen Fortschreibung ein Mehraufwand einher, sollte dieser Aufwand als gesondert in Rechnung gestellt werden. Solche marktbedingten Preissteigerungen unterliegen nicht der Verantwortung des Architekten.
  2. Beim Abschluss der Bauverträge sollten entsprechende Preisgleitklauseln vereinbart werden. Hierzu ist ggf. anwaltlicher Rat einzuholen. Architekten können hierzu die notwendige Rechtsberatung nicht anbieten.
  3. Sind aus Ihrer Sicht Anpassungen an die Planung und Ausführung notwendig, um die solchermaßen bedingten Kostenmehrungen zu kompensieren, sollte frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass solche Planungsänderungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden müssen. Über den jeweiligen Umfang ist der Bauherr vor Ausführung zu informieren.
  4. Die Bindung des Architektenhonorars der nachfolgenden Leistungsphasen an die Kostenberechnung der Leistungsphase 3 ist durch die Volatilität am Markt und den damit verbunden Mehraufwand nicht mehr angemessen. Dies gilt insbesondere bei Projekten mit einer längeren Planungs- und Bauzeit. Der zu erwartende Bearbeitungsaufwand wird höher ausfallen und das Architekturbüro wird sich zudem aufgrund der langjährigen Projektdauer ebenfalls inflations- und konjunkturbedingt mit höheren Betriebs- und Personalkosten konfrontiert sehen.

Empfohlen wird daher eine Vertragsanpassung, die einen Bezug zu den aktuellen Baukosten für die Honorarermittlung herstellt. Hier kommen u.a. folgende Modelle in Betracht:

  • Quartalsweise laufende Aktualisierung der Kostenberechnung, auch als Grundlage für die Abrechnung des Honorars
  • Schlussrechnung nach Baufertigstellung (Abschluss Lph 8) über alle Leistungsphasen 3 - 8 anhand der Werte der Kostenfeststellung
  • Stufenweise Abrechnung; also Abrechnung der Lph 1-4 auf Basis der Kostenberechnung, Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags, alternativ den Kostenvoranschlag bei Bearbeitungsende in Lph 5/6 oder Kostenanschlag bei Bearbeitungsende in Lph 7

Diese Vorgehensweisen bedürfen der entsprechenden Vertragsanpassung und sollten rechtzeitig mit den Bauherren besprochen und vereinbart werden.

Aktuelle Hinweise für Architektinnen und Architekten gibt auch die Bundesarchitektenkammer

Unter anderem zu diesen Punkten:

Hinweise zum Umgang mit Preissteigerungen

  1. Aktuelle Lage
  2. Auswirkungen für Architektinnen und Architekten
  3. Auswirkungen für Bauunternehmen und Handwerker
  4. Keine Rechtsberatung und Rechtsgestaltung durch Architektinnen und Architekten
  5. Honorarrechtliche Auswirkung der Preissteigerungen

Hinweise zu den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf Architektenleistungen und -verträge

Außerdem finden Sie dort auch die Reaktionen der Bundesregierung auf die Preissteigerungen (Stand 25.03.2022).

Weitere Informationen des BKI-Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern:

Informationen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
zur Verlängerung und Modifikation Erlass Stoffpreissteigerungen: