Die zur Wahrung eines einheitlichen Standards im Februar 2017 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr veröffentlichte empfehlende Richtlinie zur digitalen Objektversorgung in Bayern ist aktualisiert worden. Insbesondere die Rolle der Feuerwehren und Brandschutzdienststellen im Verfahren hat sich geändert, da für sie Meldungen an die Autorisierte Stelle Bayern entfallen.
Digitalfunk BOS Richtlinie Objektversorgung Bayern im Wortlaut