Seit dem 02.08.2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung

Wissen Sie, was zu tun ist? Online-Informationsveranstaltung am 12.11.2026

Artikel 50 gilt seit dem 02.08.2026: Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Aus diesem diesem Anlass hat unsere Akademie für Fort- und Weiterbildung bereits zwei Informationsveranstaltungen zu den neuen Transparenzpflichten der KI-Verordnung angeboten. Weil das Interesse groß war, wird jetzt ein dritter Termin angeboten:

12.11.2026, online 9.30 bis 10.30 Uhr.

Nähere Informationen und Anmeldung.

Jurist und KI-Experte Leopold Beer hilft Ihnen, Ihren Kennzeichnungsbedarf zu bestimmen und die seit dem 02.08.2026 geltenden Transparenzpflichten der KI-Verordnung in Ihrem Büroalltag umzusetzen.

 

Vergangene Veranstaltungen:
13.08.2026
18.09.2026