Vergabeplattform-Pflicht ab März 2020

bei unterschwelligen Vergaben ab 25.000,- € (netto)

 

Ab dem 1. März 2020 sind alle Vergaben von freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert zwischen 25.000,- € (netto) und dem jeweiligen Schwellenwert liegt, verpflichtend über die Vergabeplattform durchzuführen.

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