Versorgungswerkrente und Krankenversicherung

Aktualisiertes Hinweispapier der Bundesarchitektenkammer

Vielfach stellen sich Architektinnen und Architekten Fragen zu den Zusammenhängen zwischen Versorgungswerksmitgliedschaft, gesetzlicher Rente und dem Einfluss auf die Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter.

Um einen Gesamtüberblick zu erhalten und im Berufsleben rechtzeitig die richtigen Weichen stellen zu können, hat die Bundesarchitektenkammer (BAK) ein Hinweispapier erstellt, das die wichtigsten Zusammenhänge beleuchtet und Hinweise für Architektinnen und Architekten gibt. Das Sozialversicherungsrecht ist nicht nur komplex, sondern problematisch ist auch, dass Architektinnen und Architekten von der jeweiligen Institution, die sie um Rat fragen, bezogen auf deren jeweiliges Leistungsrecht häufig nur Teilinformationen erhalten (z.B. Krankenversicherung, GKV-Spitzenverband, Rentenversicherung etc.).

Im Vordergrund des Hinweispapiers stehen deshalb die verschiedenen Arten der Krankenversicherung im Rentenalter und die Auswirkungen auf die Beitragshöhe für Versorgungswerksrentnerinnen und -rentner.

Die Bundesarchitektenkammer hat nun eine aktualisierte Version des ursprünglich im März 2025 veröffentlichten Papiers erstellt. Die Überarbeitung erfolgte auch mit den neuen, ab dem 01.01.2026 gültigen Sozialversicherungsgrenzen. Insbesondere wurden auch die Erläuterungen, für wen Beitragsnachzahlungen an die Rentenversicherung Bund sinnvoll sein können, um die 5-jährige Beitragszeit zu erreichen, neu formuliert sowie die Beispielrechnungen einfacher und übersichtlicher gestaltet.

Aktualisiertes BAK-Hinweispapier Versorgungswerkrente Krankenversicherung

Diese und weitere Informationen auch hier auf der Website der BAK