Aktuelle dpa-Meldung vom 01.02.2022
Die beteiligten Ministerien einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag, den 01.02.2022, darauf, dass alle bis zum Förderstopp am 24. Januar gestellten Anträge noch nach den alten Kriterien bearbeitet werden und somit nun doch viele Bauherren Geld für ihre energieeffizienten Häuser bekommen.
Kritik der Bayerischen Architektenkammer:
"Weniger Torschlusspanik und zügige Nachbesserung"
Pressemitteilung der Bayerischen Architektenkammer vom 26.01.2022
Die Bayerische Architektenkammer kritisiert den kurzfristig von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossenen Förderstopp im Wohnungsbau. Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde demnach am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung gestoppt. Endgültig eingestellt wurde die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Zugleich wurde die Förderung von Sanierungen vorläufig ausgesetzt. Diese soll nach Mitteilung des Ministeriums wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstehen. Offen ist derzeit die Zukunft der Förderung für EH40-Neubauten. Darüber soll „vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme“ zügig entschieden werden.
Prof. Lydia Haack, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, kritisiert, dass damit die Finanzierung eines Großteils der Sanierungs- und sämtlicher KfW40-Projekte bedroht sei. Dies sei mit der erklärten Absicht der Bundesregierung, klimafreundliches Bauen zu fördern, unvereinbar. Investitionsentscheidungen von Bauherren sowie damit verbundene Planungsleistungen und Genehmigungsvorgänge erforderten langfristige und belastbare Finanzierungsmodelle.
Der Förderstopp treffe alle Bauherren, Architektinnen und Architekten hart, die ökologisch vorbildliche Projekte mit höheren Standards geplant haben und im Frühjahr mit dem Bauen beginnen wollten. Die vage Ankündigung, die Förderung von Sanierungen wieder aufzunehmen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitstünden oder über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten zügig entscheiden zu wollen, ist keine verlässliche Basis für anstehende notwendige Vergabe- und langfristige geplante Investitionsentscheidungen, so Prof. Haack weiter. „Die Torschlusspanik bei den wenig ambitionierten EH55-Projekten darf keinesfalls dazu führen, dass ökologisch ehrgeizigere Planungen und Sanierungsmaßnahmen ins Hintertreffen geraten“, appelliert Kammerpräsidentin Prof. Lydia Haack und fordert die Bundesregierung und die KfW auf, an diesem Punkt dringend nachzubessern, um künftig Sanierungen vor Neubauten einen deutlichen Vorrang einzuräumen und so den gesamtgesellschaftlichen Anforderungen an die Klimawende gerecht zu werden.
Nur mit stabilen Finanzierungssystemen für ambitionierte Energieeffizienzstandards und Sanierungen seien die Bauwirtschaft und damit der Berufsstand der Architekten in der Lage, den dringend erforderlichen und allseits erwarteten Beitrag zur Klimawende zu leisten. Zugleich möchte Haack die bestehenden Fördertatbestände auf den Prüfstand stellen: „Es hat keinen Sinn, die Förderung nach dem Gießkannenprinzip weiterzuführen. Vielmehr bedarf es der Einführung weiterer Entscheidungsparameter. Neben der Energieeffizienz sollten Kriterien wie Dichte, Fläche und Belegung, ökologische Baustoffwahl, zirkuläres Bauen und das Erreichen von CO2-Zielwerten einer Förderzusage zu Grunde liegen.“
Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu
Pressemitteilung des Bundesministeriuns für Wirtschaft und Klimaschutz vom 24.01.2022
Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung, hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen.
Bundesarchitektenkammer kritisiert kurzfristig verhängten Stopp der KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude
Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer (BAK) vom 24.01.2022
Für viele Architekturbüros bedeutet diese „Vollbremsung“ bei der Gebäudeförderung immense finanzielle Verluste, denn sie waren in den letzten Wochen mit Projektplanungen und Förderanträgen beschäftigt, um die für Ende Januar auslaufende Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) fristgerecht fertigzustellen und einzureichen. Der heute ausgesprochene Förder-Stopp kommt im Fall des EH55 eine Woche früher als angekündigt. Eine Woche macht angesichts der engen Zeittaktung in vielen Architekturbüros einen entscheidenden Unterschied. Konkret heißt das, dass bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt werden können und entsprechend auch nicht von den Bauherren vergütet werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde am 24. Januar mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschlossen.
„Es ist enttäuschend und widerspricht der Idee von Planungssicherheit, dass eine mit viel Mühe und langem zeitlichen Vorlauf entwickelte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit derartigen Ad-Hoc-Manövern komplett in Frage gestellt wird,“ äußert sich Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Dass etwas, das laut einer erst im Juli 2021 in Kraft getretenen Förderrichtlinie ursprünglich bis 2030 Gültigkeit haben sollte, nun über Nacht abgeräumt wird, untergräbt das Vertrauen von Architekten in die Gebäudeförderung und macht es dem Berufsstand schwer, Bauherren die Inanspruchnahme einer solchen zu empfehlen. Der Förderstopp für Energieeffizienz ist eine Katastrophe für alle Bauschaffenden, Planenden und Bauausführenden und ein Flurschaden mit Blick auf Verlässlichkeit politischer Entscheidungen.“
Bereits im November 2021 hatte die Bundesarchitektenkammer das Timing für den zu Ende Januar 2022 angekündigten Stopp der Neubauförderung für das EH55 kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben. Zur Pressemitteilung vom 18.11.2021
Die BAK fordert die drei zuständigen Ministerien (Wirtschaft, Bau und Finanzen) auf, unverzüglich zusätzliche BEG-Haushaltsmittel bereitzustellen und schnell einen verlässlichen Förderfahrplan auf den Weg bringen, um die Schaffung der im Koalitionsvertrag angekündigten 400.000 Wohnungen und die dringend notwendigen energetischen Sanierungen nicht zu gefährden.