BAK - Bundesarchitektenkammer e. V.

Architektenrecht - eine Sache der Länder, aber ...

Architektenrecht, ebenso wie Bauordnungsrecht, ist Ländersache. Viele, für den Berufsstand wichtige Vorgänge finden jedoch auf Ebene des Bundes bzw. der EU statt. In Brüssel und Berlin fallen wichtige Entscheidungen. Um hier Präsenz zu zeigen und um mit einer Stimme zu sprechen, haben sich die sechzehn Länderarchitektenkammern Deutschlands in einem Verein zusammengeschlossen – der Bundesarchitektenkammer e.V., kurz BAK. Sie vertritt die Interessen des Berufsstandes gegenüber Politik und Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene.
Die Themen sind vielfältig, die Aufgaben groß. Effizientes, flexibles und tatkräftiges Handeln erfordert viel Mitwirkende. Neben den demokratisch gewählten Gremien nehmen sich themenbezogene Ausschüsse und Projektgruppen der Arbeit an. Für Schwerpunktthemen haben einzelne Länderarchitektenkammern die Federführung übernommen. Sie unterstützen die BAK tatkräftig und im Team. Die Bayerische Architektenkammer ist mit der Federführung Normung betraut.

Die Fachkenntnis jedes Einzelnen, insbesondere jedoch ihr Zusammenwirken, gewährleisten, den Anliegen des Berufsstandes angemessen Gehör zu verschaffen.