Der Eintragungsausschuss

Der Eintragungsausschuss

Wissenswertes zum Eintragungsausschuss und zum Eintragungsverfahren

Der Eintragungsausschuss entscheidet über die Anträge zur Eintragung in die Architektenliste (Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur) sowie in die Stadtplanerliste (Fachrichtung Stadtplanung). Zudem trifft der Eintragungsausschuss Entscheidungen über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis und die Liste der Nachweisberechtigten für Tragwerksplanung. Der Eintragungsausschuss ist auch zuständig für die Aufnahme in die Liste der auswärtigen Dienstleister, die Liste der Sachverständigen nach § 3 AVEn und für die Anerkennung der Prüfsachverständigen für Brandschutz. Bescheinigungen über die Qualifikationsvoraussetzungen im Hinblick auf eine Eintragung in die Architektenliste nach Anhang 5.7.1 der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EC) werden ebenfalls durch den Eintragungsausschuss erteilt.

Der Eintragungsausschuss ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Er entscheidet nach seiner freien, aus dem Gang des gesamten Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Die Sitzungen des Eintragungsausschusses sind nicht öffentlich. Das Nähere regelt die Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung – BauKaVV).

Die Bayerische Architektenkammer unterhält für den Eintragungsausschuss eine Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte nach den Weisungen der Vorsitzenden, prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und bereitet die Sitzungen vor.

Die Organisation der Geschäftsstelle erfolgt im Hauptamt und obliegt derzeit Frau Atina Mowla und Frau Lea Zapf.

Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer beruft die Vorsitzenden sowie die Beisitzer oder Beisitzerinnen des Eintragungsausschusses. Diese sind im Ehrenamt tätig.

Als Vorsitzender des Eintragungsausschusses ist Rechtsanwalt Jürgen Buntrock berufen worden. Seine Stellvertreter sind Dr. Wilhelm Warth und Rechtsanwalt Hansjörg Staehle, der die Eintragungsverfahren für das Gesellschaftsverzeichnis betreut. Weiterhin sind zur Zeit ca. 60 Beisitzerinnen und Beisitzer berufen, die die vier Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung vertreten. Die Beisitzenden beraten und unterstützen die Vorsitzenden bei fachrichtungsbezogenen Fragen und Problemstellungen in ihrer jeweiligen Fachrichtung.

In der Regel finden jährlich insgesamt 12 bis 14 Sitzungen des Eintragungsausschusses statt. In jeder Sitzung werden zwischen 60 und 100 Anträge verbeschieden. An den Sitzungen nehmen jeweils ein Vorsitzender sowie vier Beisitzerinnen bzw. Beisitzer teil. Diese bilden das entscheidende Gremium der Sitzung. Außerdem ist eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle als Protokollführerin anwesend. Jeder Antrag wird gesondert diskutiert und beschlossen.

Die Entscheidungen und Unterlagen werden den Antragstellerinnen und -stellern in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sitzungstermin postalisch zugestellt.