Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
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Besuch von Seminaren
Absolventen haben die Pflicht sich beruflich fortzubilden. Sofern die Inhalte aus § 2 Abs. 2 der Satzung der Bayerischen Architektenkammer über die Inhalte der praktischen Tätigkeit nicht durch eine berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden können, können auf die Zeit der berufspraktischen Tätigkeit in der in § 2 Abs. 2 genannten jeweiligen Berufsaufgaben berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Architektenkammer angerechnet werden.
Voraussetzung für die Anrechnung im Bereich der technischen und wirtschaftlichen Planung (Punkte e+f im Tätigkeitsnachweis) ist die Teilnahme an der gesamten Eintragungsreihe. Der Nachweis über Besuche lediglich einzelner Seminare wird vom Eintragungsausschuss nicht anerkannt.
Informationen zur Eintragungsreihe finden Sie hier:
www.byak.de/veranstaltungen/akademie-fuer-fort-und-weiterbildung/informationen-ueber-die-akademie/reihe-eintragungsvoraussetzungen.html
Kann eine praktische Tätigkeit im Bereich der Genehmigungsplanung nicht nachgewiesen werden, besteht u.a. die Möglichkeit der Anrechnung der Teilnahme an dem Seminar „ Der vollständige Bauantrag“ oder einer anderen geeigneten Fortbildung im Angebot anderer Architektenkammern.
Bezüglich weiterer Informationen und der Buchung der Seminare wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Akademie für Fort- und Weiterbildung.
Für den Fall, dass Tätigkeiten im Bereich der betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen sowie der Erfüllung berufsständischer Anforderungen und Pflichten nicht nachgewiesen werden kann, wird der Besuch des Webinars „Die Berufsordnung – wesentliche Grundlagen der Berufsausübung“ vom 07.06.2021 empfohlen. Es ist inhaltlicher Pflichtteil der Eintragungsreihe. Den Mitschnitt finden Sie hier.
Den Ankündigungstext können Sie hier einsehen.
Sofern Sie das Webinar eigenverantwortlich angesehen haben, dürfen Sie sich hierzu eine Eigenbestätigung ausstellen und diese Ihren Antragsunterlagen beilegen.