Mitgliedsbestätigungen


Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer können nachfolgende Bestätigungen (z.B. zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren, für einen Auftrag im europäischen Ausland etc.) unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer kostenfrei erhalten:

Bitte beachten Sie, dass Bestätigungen nicht „auf Vorrat“ ausgestellt werden, da Behörden regelmäßig nur eine Bestätigung aktuelleren Datums (meist nicht älter als drei Monate) akzeptieren.