Bayerische Architektenversorgung

Die Bayerische Architektenversorgung ist die gesetzliche berufsständische Versorgung für die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer. Im Gegensatz zur staatlichen Rentenversorgung sind die Rentenzahlungen der Architektenversorgung beitragsbezogen; es gilt das so genannte Anwartschaftsdeckungsprinzip. Die Bayerische Architektenversorgung steht auch Absolventinnen und Absolventen offen. Bei einer Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung entfällt auf Antrag die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung. Es wird dringend geraten, sich frühzeitig über die Vorzüge und Möglichkeiten der Architektenversorgung zu informieren.

Die Bayerische Architektenversorgung ist bei der Bayerischen Versorgungskammer angesiedelt und regelt ihre Angelegenheit in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht.

Beschließendes Organ des Versorgungswerks ist der Landesausschuss.Er ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Mitgliedern des Versorgungswerks besetzt und wird in seiner Tätigkeit durch den Verwaltungsaussschuss unterstützt.

Mittlerweile ist übrigens bei jedem Stellenwechsel eine erneute Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu beantragen. Über alle Fragen in diesem Zusammenhang informiert ein Flyer der Bayerischen Architektenversorgung. Diesen und weitere Infos finden Sie hier auf der Seite der Bayerischen Architektenversorgung.