Bayerische Architektenversorgung


Die Bayerische Architektenversorgung ist die gesetzliche berufsständische Versorgung für die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer. Im Gegensatz zur staatlichen Rentenversorgung sind die Rentenzahlungen der Architektenversorgung beitragsbezogen; es gilt das sogenannte Anwartschaftsdeckungsprinzip. Bei einer Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung entfällt auf Antrag die Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung.

Die Bayerische Architektenversorgung steht auch Juniormitgliedern offen. Es wird dringend geraten, sich frühzeitig über die Vorzüge und Möglichkeiten der Architektenversorgung zu informieren.

Die Bayerische Architektenversorgung regelt ihre Angelegenheit in autonomer Selbstverwaltung durch Satzungsrecht. Organe des Versorgungswerks sind der Landesausschuss (s.u.) und die Bayerische Versorgungskammer. Der Landesausschuss ist als Selbstverwaltungsorgan ausschließlich mit Mitgliedern des Versorgungswerks besetzt. Er wird in seiner Tätigkeit durch den Verwaltungsaussschuss (s.u.) unterstützt.

Weitere Infos finden Sie hier auf der Seite der Bayerischen Architektenversorgung.

Online-Seminare: Das Versorgungswerk stellt sich vor

Unsere Akademie für Fort- und Weiterbildung bietet auch kostenfreie Online-Veranstaltungen an, die einen Überblick über das berufsständische Versorgungswesen sowie über Organisation, Mitgliedschaftsvoraussetzungen und Leistungen der Bayerischen Architektenversorgung geben:

Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter den o.g. Links.