Nutzungsbedingungen für den „Online - Stellenmarkt" der Bayerischen Architektenkammer


§ 1 Grundlagen

Die Bayerische Architektenkammer ermöglicht allen Mitgliedern, sowie Studenten und Absolventen eines architektonischen Studiengangs, Anzeigen auf der Homepage www.byak.de unter der Rubrik „Stellenmarkt“ aufzugeben.

§ 2 Anforderungen an die Inhalte

Als Anzeigeninhalte kommen Stellenangebote, Stellengesuche, Anfragen zu Kooperationen sowie Büroverkäufe in Betracht. Angebote für Praktika können nur eingestellt werden, wenn sie sich an Bewerber mit einer noch nicht abgeschlossen Berufsausbildung richten.

Die Anzeigen sind in sachlicher Form zu halten und dürfen keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen. Für jede Anzeige stehen maximal 500 Zeichen zur Verfügung.

§ 3 Einstellung von Anzeigen

Die Einstellung von Anzeigen liegt im Ermessen der Bayerischen Architektenkammer. Ein Rechtsanspruch auf Einstellung besteht nicht. Insbesondere behält sich die Bayerische Architektenkammer vor, Anzeigen wegen des Inhalts oder der Herkunft abzulehnen, wenn diese einen rechts- oder sachwidrigen Inhalt haben und/oder deren Veröffentlichung für die Bayerische Architektenkammer aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Inserenten unverzüglich mitgeteilt.

Ferner behält sich die Bayerische Architektenkammer das Recht vor, Änderungen am vom Inserenten übermittelten Anzeigentext vorzunehmen. Hierüber wird der Inserent vor Einstellung informiert.

§ 4 Zeitliche Geltung

Die Anzeigen sind für die Dauer eines Monats nach Einstellung freigeschaltet. Auf Wunsch des Inserenten kann die Einstellzeit verkürzt bzw. einmalig um einen Monat verlängert werden.

§ 5 Verantwortlichkeit der Inhalte

Die Verantwortlichkeit für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Anzeigentexts trägt allein der Inserent. Er ist verpflichtet, die Bayerische Architektenkammer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung der Anzeige erwachsen. Die Bayerische Architektenkammer ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob sie einen rechtswidrigen Inhalt aufweisen oder durch sie Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) beeinträchtigt werden.

§ 6 Rechte/Haftungsausschluss

Mit der Übermittlung der zur Einstellung vorgesehenen Anzeigen räumt der Inserent der Bayerischen Architektenkammer das Recht ein, diese Inhalte für die Einstellung und Bereithaltung zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, zu vermitteln und zu veröffentlichen.

Die Bayerische Architektenkammer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Inserenten gemachten Angaben. Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt liegt beim Inserenten.

Es ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets auszuschließen. Daher übernimmt die Bayerische Architektenkammer keine Gewährleistung für technische Mängel, für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Homepage und ihrer Inhalte sowie für die vollständige und fehlerfreie Übertragung bzw. Wiedergabe der von den Inserenten eingereichten Inhalte auf die Homepage der Bayerischen Architektenkammer.

Die Bayerische Architektenkammer ist weder Partei noch Vertreter oder Vermittler der zwischen den Inserenten und einem Dritten gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte. Die Bayerische Architektenkammer übernimmt daher keine Verantwortung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsschluss oder die Vertragsdurchführung.

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so wird ihre Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.