02/2020 Klimaneutrale Kammer 2030

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Foto: Thilo Härdtlein

Lasst uns das deutlich machen: Wir müssen unsere Emissionen nicht reduzieren. Unsere Emissionen müssen aufhören.“

                                       Greta Thunberg, Weltwirtschaftsforum Davos, Januar 2020

 

Klimaneutrale Kammer 2030 

 

Die Vertreterversammlung hat im November 2017 auf Antrag von Rainer Dirk beschlossen, den erstmals 2012 erstellten CO2-Fußabdruck der Bayerischen Architektenkammer systematisch fortzuschreiben. Auf Basis dieser Aktualisierung sollten eine Strategie und mögliche Szenarien entwickelt werden, wie und in welchem Umfang der CO2-Ausstoß der Kammer künftig reduziert werden kann.

Die vom Vorstand hierzu einberufene Projektgruppe „CO2-Bilanz der Bayerischen Architektenkammer“ (Rainer Dirk, Dr. Roberto Gonzalo, Günter Meyer, Prof. Clemens Richarz, Heinrich Segerer, Prof. Friedemann Zeitler) hat sich seitdem intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und Überlegungen praxisorientiert in 8 Tafeln aufbereitet, die der Vertreterversammlung am 29. November 2019 präsentiert werden. Thomas Lenzen und Loni Siegmund unterstützten die Projektgruppe seitens des Hauptamtes. In den Tafeln werden einerseits mögliche Handlungsfelder aufgezeigt und andererseits – durch die Zuordnung des CO2-Ausstoßes zu einzelnen Sparten – eine Methodik der zielgerichteten Erfassung des Bestandes und möglicher Reduktionen entwickelt. Die Bearbeitung wurde u.a. auch unterstützt durch ein themenbezogenes Seminar im Masterstudiengang der Architekturfakultät der Hochschule München unter Leitung von Prof. Clemens Richarz.

Erste Schritte hin zur Klimaneutralität sind nunmehr für das kommende Jahr vorgesehen und im Haushaltsplan 2020 verankert (präzise Erfassung der Ausgangslage, Alternativenprüfung für die Wärmeerzeugung, Machbarkeitsstudie Photovoltaik, Förderung alternativer Formen der Mobilität). Weitere Schritte, die mit finanziellen Aufwendungen verbunden sind (z.B. Digitalisierung von Kommunikationsprozessen), sollen jährlich im Rahmen des Haushaltsplanes der Vertreterversammlung erläutert und dann beschlossen werden.

Über den Erfolg der Bemühungen wird jedes Jahr der Vertreterversammlung und natürlich auch allen Mitgliedern der Architektenkammer berichtet.

 

 

Folgender Grundsatzbeschluss wurde von der Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer am 29.11.2019 nahezu einstimmig (zwei Enthaltungen) verabschiedet:

1.    Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer beschließt, die Klimaneutralität der Bayerischen Architektenkammer sowohl im Hinblick auf die von ihr genutzten Immobilien als auch im Geschäftsbetrieb bis 2030 anzustreben.

2.    Hierfür wird in den künftigen Haushaltsplänen jeweils ein Titel „Aktivitäten klimaneutrale Kammer 2030“ vorgesehen, in dem die dafür notwendigen Maßnahmen schrittweise mit den zur Umsetzung erforderlichen Kosten hinterlegt werden.

Die Projektgruppe „CO2-Bilanz der Bayerischen Architektenkammer“ wird den nun eingeleiteten Prozess weiter begleiten. Dabei sollen alle Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer die Möglichkeit haben, entsprechende Vorschläge einzubringen bzw. sich aktiv an dem Diskussionsprozess zu beteiligen.

 

Die Plakate der Projektgruppe CO2-Perspektiven

Autor: Clemens Richarz, ByAk


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