01.07.2022

07/2022 Heizen ohne Öl und Gas – fossilfreie Gebäudetechnik

Klimaschutz

Graue Fassade mit Photovoltaikelementen

Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme Freiburg, BWP Architekten

Foto: Veronika Reisser

"Wir brauchen mehr Tempo. Denn wenn wir uns konsequent aus der Klammer russischer Importe befreien wollen, dann dürfen wir nicht nur an den Stromsektor denken, sondern dann brauchen wir gerade auch den Wärmebereich."

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in einer Pressemitteilung vom 29.06.2022


>>> Video-Mitschnitt BEN-Update:
"Heizen und Kühlen ohne Öl und Gas – nachhaltige Gebäudeenergieversorgung"

 

Fragen nach regenerativen, fossilfreien Heiz- und Kühlsystemen erreichen die BEN – Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit momentan häufig. Bauherren, Planer und Hausbesitzer wollen weg von fossilen Energieträgern, besonders jetzt, da uns unsere Abhängigkeit von Öl und Gas, verbunden mit den steigenden Energiepreisen, schmerzlich bewusst wird. Vor dem Einbau effizienter und regenerativer Gebäudetechnik gilt es jedoch zunächst durch nachhaltige Konzeption und Bauweise den Energiebedarf zu minimieren – sowohl durch Dämmung als auch durch Suffizienz bei Planung, Umsetzung und Nutzung eines Gebäudes. Wichtige Stellschrauben sind dabei u.a. die Reduzierung des beheizten Volumens oder der Komfortansprüche der Nutzer. Der Restbedarf lässt sich anschließend über regenerative Gebäudetechnik abdecken.

Je nach Gebäudetyp und gewünschter Versorgungsleistung gibt es unterschiedliche Systeme – allen voran die Nutzung solarer Energie für Strom und Wärme, die uns unbegrenzt zur Verfügung steht. Die individuelle Analyse des Standorts ist dabei relevant, um zu entscheiden, ob sich die nicht verschatteten Flächen auf Dach und Fassade für Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung, Stromerzeugung oder sogar für beides eignen.

Grundsätzlich sind nach gültiger Bayerischer Bauordnung (BayBO) folgende Energiegewinnungsanlagen genehmigungsfrei: Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in, auf und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit bis zu 3 m Höhe und 9 m Länge sowie Kleinwindkraftanlagen mit einer freien Höhe von bis zu 10 m.

Die Module können gleichzeitig als Witterungs- und Sonnenschutz am Dach oder an einer hinterlüfteten Fassade dienen. Monochrom, in verschiedenen Farben oder in Kombination mit einem Biodiversitätsdach können die Elemente gebäudeprägend und energieeffizient eingesetzt werden. Um den gesamten Wärmebedarf eines Gebäudes abzudecken, bedarf es jedoch meist noch weiterer Energieerzeuger, z.B. einer Wärmepumpe, die u.a. mit Solarstrom betrieben werden kann. Am meisten Strom verbraucht die Luftwärmepumpe, wesentlich effektiver arbeiten Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen. Die Warmwassererzeugung übernehmen elektrische oder solegeführte Heizstäbe in Warmwasserspeichern.

Die Versorgung von Ladestationen zur Elektromobilität ist ebenfalls mittels einer Photovoltaikanlage machbar. Im Vorfeld sollte aber analysiert werden, wieviel Strom für Heizung, Warmwasser oder E-Mobilität zusätzlich zum Haushaltsstrom benötigt wird und ob sich dieser Bedarf mit der zur Verfügung stehenden Fläche abdecken lässt. Ab einer Leistung von 10 kWp müssen die Einnahmen aller PV-Anlagen eines Besitzers oder einer Besitzerin aus der Einspeisevergütung versteuert werden. Mit dem Gesetzentwurf zum "Osterpaket 2022" will die Bundesregierung Strom aus Eigenverbrauchsanlagen und reinen Einspeiseanlagen unterschiedlich vergüten.

Beschlusslage "Osterpaket" Stand 05.07.2022:

  • Die Einspeisevergütung für Anlagen 10kWp liegt bei 8,6 Cent bei Eigennutzung
  • Die Einspeisevergütung für Anlagen 10kWp liegt bei 13,8  Cent bei Volleinspeisung
  • Es sind 2 Anlagen auf einem Dach möglich, eine für Eigenbedarf, eine für Volleinspeisung
  • Die Grenze, ab der Einkommen- und Gewerbesteuer entrichtet werden muss soll auf 30 kWp angehoben werden.

Umfassende Informationen zu allen Systemen fossilfreier Gebäudeenergieversorgung (u.a. auch Pelletheizungen, Brennstoffzellen) sowie zu baulichen Maßnahmen, um Energie und Wärme einzusparen, erhalten Sie über das BEN-Update "Heizen und Kühlen ohne Öl und Gas". Die Aufzeichnung vom 30.06.2022 können Sie online unter diesem Link abrufen.

Bei projektbezogenen Fragen wenden Sie sich gerne kostenfrei an unsere Expertinnen und Experten der BEN – Beratungsstelle Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. E-Mail: ben@remove-this.byak.de Tel.: 089 139880 88

Autorin: Veronika Reisser

Neuer Kommentar

1 Kommentare

BEN

12. Oktober 2022

Die EU-Kommission hat die seit 30. Juli 2022 geltenden neuen Vergütungssätze des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) genehmigt, sodass diese nun auch in der Praxis angewendet werden dürfen. Folgende Werte gelten nach § 48 Abs. 2 und § 100 Abs. 14 EEG 2023 für Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude angebracht sind bei Inbetriebnahme ab 30. Juli 2022:

• Die Einspeisevergütung für Anlagen ≤ 10 kWp liegt bei 8,2 Cent bei Eigennutzung
• Die Einspeisevergütung für Anlagen ≤ 10 kWp liegt bei 13 Cent bei Volleinspeisung