Antrag auf zusätzliche Reduzierung der Teilnahmegebühr für beitragsreduzierte bzw. beitragsbefreite Kammermitglieder (gem. Beitragsordnung Ziff. 2.2 & 2.4) 

  • Ich entrichte einen reduzierten Beitrag (gem. Beitragsordnung Ziffer 2.2 (Beitragsgruppe III) - Kammermitglieder, deren Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 23.000 Euro nicht übersteigt oder - Kammermitglieder, die ausschließlich Altersbezüge erhalten zahlen auf Antrag ein Drittel des vollen Mitgliedsbeitrags nach Ziff. 1.1)
  • Ich bin beitragsbefreit (gem. Beitragsordnung Ziffer 2.4 Kammermitglieder mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung wenigstens 50 % werden auf Antrag von der Beitragspflicht befreit.) 

Diese Angaben sind von mir durch entsprechende Unterlagen im Rahmen meines Antrags auf Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft gemacht worden.

Die Ermäßigung beträgt bei Kammermitgliedern, die den Jahresbeitrag gem. Ziff.2.2 der Beitragsordnung der Bayerischen Architektenkammer entrichten oder gem. Ziff. 2.4 der Beitragsordnung beitragsbefreit sind, 75 % der ermäßigten Teilnahmegebühr. Die zusätzliche Reduzierung für beitragsreduzierte bzw. beitragsbefreite Kammermitglieder bezieht sich lediglich auf die Teilnahmegebühr (Kursgebühr) und beinhaltet nicht Ermäßigungen evtl. Zusatzleistungen (z. B. in der Teilnahmegebühr enthaltene Übernachtungskosten). Sie kann, soweit das Kontingent der hierfür zur Verfügung stehenden Plätze (15 %) nicht ausgeschöpft ist, i. d. R. nur nach Übermittlung dieses Antrags bis 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden. Im Ausnahmefall, bei Anmeldung und Antragstellung von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, müssen die Unterlagen vollständig spätestens am Tag der Veranstaltung vorliegen. Liegen am Tag der Veranstaltung die Unterlagen nur unvollständig vor bzw. kann dem Antrag inhaltlich nicht stattgegeben werden, so ist die vollständige Teilnahmegebühr zu entrichten. 

Veranstaltungen können maximal auf bis zu € 65,- ermäßigt werden. Von einer Reduzierung ausgenommen sind in den Teilnahmegebühren enthaltene Zusatzleistungen (wie z.B. Kosten für Verpflegung, Transport, Material und Unterbringung, sofern im Preis enthalten) sowie Exkursionen und Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 20 Personen (vgl. Ziff. 13.3 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung). Die zusätzlich reduzierte Teilnahmegebühr ist in diesem Fall in der Akademie zu erfragen.

Mir ist bekannt, dass falsche Angaben nach dem Baukammerngesetz als berufsunwürdiges Verhalten von den Berufsgerichten geahndet werden können.

Ich bin antragsberechtigt und sende die entsprechenden Unterlagen fristgemäß an buchhaltung@remove-this.byak.de.