Zusammensetzung und Entlohnung eines temporären Gestaltungsbeirats


Zusammensetzung

Der temporäre Gestaltungsbeirat ist nicht institutionalisiert, sondern wird jeweils individuell nach den Vorstellungen des Auftraggebers – Kommune oder Landkreis – mit Unterstützung der Bayerischen Architektenkammer zeitnah zusammengestellt. Im Übrigen ist alles so wie bei einem fest installierten Beirat: Mitglieder sind fachkundige, unabhängige Fachleute auf den Gebieten Architektur, Landschaftsplanung, Innenarchitektur und Städtebau. Sie stehen in keinem sonstigen Auftragsverhältnis zur betreffenden Kommune.
Der Beirat ist interdisziplinär besetzt. Er beurteilt Bauvorhaben, die ihm von den jeweiligen Kommunen zur Bewertung vorgelegt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Projekte, die aufgrund ihrer Größenordnung und/oder Bedeutung für das Ortsbild und dessen Entwicklung prägend sind. Dazu zählen auch bauliche Veränderungen an historisch wertvollen Gebäuden oder Ensembles sowie Neubauten in deren Nähe.
Ein Gestaltungsbeirat beschäftigt sich mit Bauten, die viele Jahrzehnte das Stadtbild prägen werden und Einfluss auf die Lebensqualität der Bürger nehmen.
Die Zeit, die für eine Entscheidung des Gestaltungsbeirats benötigt wird, ist eine zu vernachlässigende Größe, der ein ungleich höherer Gewinn an Baukultur als auch ein Mehrwert in Form von höherer Planungsqualität und einer breiteren Akzeptanz bei Entscheidungsträgern und politischen Gremien gegenübersteht.
Bei ihrer Entscheidungsfindeung orientieren sich die Gestaltungsbeiräte an Kriterien, wie etwa der Maßstäblichkeit, Raumbildung der Baukörper, Formgebung, Formensprache, Materialwahl und Baustofflichkeit.
Das Votum des Beirats stellt eine Empfehlung dar.

Entlohnung

Beiratsmitglieder stellen ihre Tätigkeit nach der „Entschädigungsempfehlung für Preisrichter, Sachverständige und Vorprüfer der Bayerischen Architektenkammer“ direkt der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landkreis in Rechnung.