Wie sehen gute Lernräume von morgen aus?
Die Bayerische Architektenkammer zeichnet erstmals innovative Bildungsbauten aus, die Architektur und Pädagogik beispielhaft verbinden und Impulse für eine nachhaltige, zukunftsfähige Bildungslandschaft setzen. Bewertet werden u. a. städtebauliche Einbindung, räumlich-pädagogische Konzeption, Gestaltungs- und Prozessqualität, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
Gesucht sind realisierte Projekte (fertiggestellt ab 2021) in drei Kategorien:
Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie Hochschulen und weitere Bildungseinrichtungen – im Neubau wie im Bestand. Die Projekte müssen in Bayern liegen. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer oder einer anderen deutschen Architektenkammer. Voraussetzung für die Bewerbung ist das gegenseitige Einvernehmen aller Beteiligten (Entwurfsverfasser:innen, Bauherrschaften und/oder Träger:innen der Bildungseinrichtung) über die Einreichung.
Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Kooperationspartnerinnen sind die Bundesstiftung Baukultur sowie die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft.
Jetzt einreichen und Impulse setzen!
Hier geht es zur digitalen Bewerbungsplattform!
Die Einreichungsfrist endet am Montag, den 29. Juni 2026, 24:00 Uhr.
Einverständniserfklärungen können noch bis zum 10. Juli 2026 hochgeladen werden.
Weiterführende Hinweise zum Vorgehen finden Sie in den FAQs.
Wir freuen uns auf Ihre Projekte!
Laden Sie hier die Auslobungsunterlagen als PDF herunter oder informieren Sie sich weiter unten auf dieser Webseite.
Maßgebliche Fristen und Termine im Überblick!
Einreichungsfrist: 1. Mai bis 29. Juni 2026, 24:00 Uhr
Wie geht es anschließend weiter?
Vorprüfung: Juli bis August
Jurysitzungen und Bereisungen: September bis Oktober
Bekanntgabe der Nominierungen: voraussichtlich November
Preisverleihung: voraussichtlich Dezember
Auslobungsunterlagen 2026
Anlass und Ziele der Auszeichnung
Gute Bildungsarchitektur eröffnet Lernräume, die Menschen inspirieren und das Miteinander positiv beeinflussen. Sie ist somit von zentraler Bedeutung für die Qualität von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Gute Bildung und eine entsprechende Bildungsinfrastruktur sind Schlüsselfaktoren erfolgreicher Städte, Gemeinden und Regionen und bieten Chancen für die Menschen vor Ort – egal welcher Herkunft sie sind.
Gute Bildungsarchitektur ist Heimat der Kinder im Vorschulalter, der Schülerinnen und Schüler, aller Auszubildenden und Studierenden sowie aller Teilnehmenden von Fort- und Weiterbildungen im Erwachsenenalter. Sie prägt die Entwicklung und Haltung jedes Menschen über viele Jahre hinweg, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ermöglicht pädagogische Prozesse ebenso wie das Wohlbefinden und das Miteinander ihrer Nutzenden. Mit Lernräumen schafft sie die Umgebung für hochwertige und zukunftsgerichtete Bildung für alle. Ihre architektonische Qualität ist Zeugnis eines hohen Stellenwerts von Bildung im gesellschaftlichen und baulichen Kontext. Oder anders gesagt: Unsere Bildungsräume spiegeln wider, wie wir als Gesellschaft sein wollen.
Angesichts sich wandelnder Bildungsanforderungen, neuer Lern- und Lehrformen sowie wachsender gesellschaftlicher und ökologischer Herausforderungen kommt der Qualität von Bildungsbauten eine besondere Bedeutung zu. Gesucht sind Gebäude und Freiräume, die von den Nutzenden gerne besucht werden, die inspirieren, die zukunftsgerichtete pädagogische Konzepte räumlich vermitteln, ermöglichen und befördern, variabel nutzbar sind, nachhaltige Prinzipien berücksichtigen und angemessen auf ihren städtebaulichen und sozialen Kontext reagieren. Dies gilt gleichermaßen für Neubauten wie für Gebäude im Bestand. Denn bestehende Bausubstanz lässt sich weiterentwickeln, an zeitgemäße pädagogische Anforderungen anpassen und durch Umbau, Erweiterung oder Transformation langfristig nutzbar machen.
Mit der Auszeichnung Zukunftspreis Vorbildliche Bildungsbauten in Bayern werden Projekte gewürdigt, die in besonderer Weise sichtbar machen, wie sich Architektur und Lernen im 21. Jahrhundert verbinden und wie dadurch nachhaltiger Mehrwert entsteht: für die Bildungseinrichtungen selbst, für Kommunen und für die Zivilgesellschaft.
Ziel ist es, innovative Bildungsbauten auszuzeichnen, die einen herausragenden Beitrag für die Entwicklung einer zukunftsgerechten Bildungslandschaft leisten, gute Praxis vermitteln und Impulse für eine qualitätsvolle und zugleich wirtschaftlich effiziente, nachhaltige, ressourcenschonende, inklusive und zukunftsorientierte Planung und Umsetzung setzen.
Auslobende und Partner:innen
Der Zukunftspreis Vorbildliche Bildungsbauten in Bayern wird von der Bayerischen Architektenkammer in Kooperation mit der Bundesstiftung Baukultur und der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft ausgelobt. Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Schirmherrschaft unterstreicht die besondere Bedeutung qualitätvoller Bildungsbauten als öffentliche Bauaufgabe und als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Freistaats Bayern.
Die beteiligten Institutionen engagieren sich jeweils dafür, die Qualität von Bildungsbauten zu stärken und den Dialog zwischen Architektur, Pädagogik, Bauherrschaften, Kommunen und Gesellschaft zu fördern.
Dieser Preis wird in Bayern erstmals ausgelobt und setzt ein Zeichen für die Relevanz von Architektur im Bildungsbereich sowie für die gelungene Interaktion von Bildung und Baukultur.
Welche Bildungsbauten sind gesucht?
Als Bildungsbauten im Sinne dieser Auslobung gelten bauliche Anlagen, die einem dauerhaft organisierten und institutionell verantworteten Bildungsauftrag dienen.
Für die Zulassung gelten je nach Preiskategorie folgende Maßstäbe:
Für die Kategorien 1 (Kindertageseinrichtungen) und 2 (Schulen) ist ein unmittelbarer und vorrangiger Bildungs- und Erziehungsauftrag Voraussetzung; der Bildungszweck muss den Hauptnutzungszweck des Gebäudes darstellen und sich eindeutig in dessen räumlicher Organisation und architektonischer Struktur widerspiegeln.
Für die Kategorie 3 (Hochschulen und erweiterte Bildungseinrichtungen) gilt: Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen müssen ebenfalls einen unmittelbaren und vorrangigen Bildungsauftrag erfüllen. Für Bibliotheken, Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie Quartiers-, Bürger- und Kulturzentren ist ein prägender und konzeptionell verankerter Bildungsauftrag ausreichend, sofern Bildung einen wesentlichen Bestandteil des Nutzungskonzepts bildet und sich räumlich nachvollziehbar im Gebäude abbildet.
Nicht Gegenstand der Auszeichnung sind Bauten, bei denen Bildung lediglich eine untergeordnete, begleitende oder gelegentliche Funktion darstellt. Maßgeblich für die Zulassung ist der überwiegende Nutzungszweck des eingereichten Objekts. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist eine Teilnahme nur zulässig, wenn der Bildungsanteil funktional wesentlich und architektonisch eigenständig ablesbar ist.
Ausgezeichnet werden die Gebäude und baulichen Anlagen einschließlich Freianlagen. Die Trägerschaft der Einrichtung – öffentlich, privat oder in freier Trägerschaft – ist dabei nicht maßgeblich.
Preiskategorien und zugelassene Typologien
Die Preise werden in drei Kategorien vergeben:
1. Kindertageseinrichtungen
(institutionelle Betreuungs‑, Erziehungs‑ und Bildungseinrichtungen für Kinder)
Hierzu zählen insbesondere:
- Kinderkrippen,
- Kindergärten,
- Kinderhäuser,
- Kinderhorte,
- Wald- und Naturkindergärten,
- Kindertagespflege,
- Einrichtungen vergleichbarer pädagogischer Ausrichtung.
2. Schulen
Hierzu zählen insbesondere:
- Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen,
- Förderschulen und Sonderpädagogische Förderzentren
- Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachakademien und Fachschulen für berufliche Weiterbildung
- Schulen in freier Trägerschaft,
- Internatsschulen, sofern der schulische Bildungsauftrag im Vordergrund steht
3. Hochschulen und erweiterte Bildungseinrichtungen
Hierzu zählen insbesondere:
- Universitäten,
- Fachhochschulen, Technische Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- Kunst-, Musik- und Sporthochschulen,
- Duale Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen
- Bibliotheken mit Bildungs- und Lernfunktion
- Berufliche Bildungseinrichtung der handwerklichen Ausbildung
- Einrichtungen vergleichbarer hochschulischer oder erwachsenenbildender Ausrichtung*
*Hierzu zählen z.B. Bildungszentren der Kammern (z.B. IHK, HWK), Einrichtungen der beruflichen Fort- und Weiterbildung, kirchliche Akademien und Weiterbildungseinrichtungen, Sprachschulen sowie sonstige Akademien und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Volkshochschulen, Bildungseinrichtungen von Stiftungen, Quartiers-, Bürger- und Kulturzentren mit ausgeprägtem Bildungsprofil.
Voraussetzung für die Zulassung von Bibliotheken sowie Quartiers-, Bürger- und Kulturzentren ist, dass regelmäßig organisierte Bildungsangebote stattfinden und hierfür geeignete, dauerhaft gewidmete Bildungsräume vorgehalten werden. Bildung im Sinne dieser Kategorie umfasst auch Formen der kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe.
Nicht zugelassene Bautypen
Nicht zugelassen sind insbesondere:
- Museen,
- Ausstellungs- und Besucherzentren,
- Forschungsbauten ohne regelmäßigen Lehrbetrieb,
- Gebäude mit überwiegend administrativer, kultureller, religiöser oder sozialer Nutzung,
- reine Kultur-, Ausstellungs-, Veranstaltungs- oder Begegnungsstätten ohne strukturiertes Bildungsprofil
Anforderungen an die Bewerber:innen
Um die Auszeichnung können sich Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer (Entwurfsverfasser:in: Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in, Stadtplaner:in) oder Mitglieder einer anderen deutschen Architektenkammer bewerben.
Der Preis würdigt Bildungsbauten in ihrer ganzheitlichen architektonischen und freiraumplanerischen Qualität. Eine Bewerbung ist daher projektbezogen und fachübergreifend vorgesehen; isolierte Einreichungen einzelner Fachrichtungen (z. B. ausschließlich der Freianlagen) sind nicht möglich.
Die Bewerbung erfolgt im Verbund aller am Projekt beteiligten Entwurfsverfasser:innen, insbesondere aus Architektur und Landschaftsarchitektur. Bei der Dateneingabe sind entsprechend Angaben sowohl zur Architektur als auch zu den Freianlagen erforderlich; bei der Benennung der Entwurfsverfasser:innen sind alle beteiligten Fachrichtungen zu berücksichtigen.
Voraussetzung für die Bewerbung ist das gegenseitige Einvernehmen aller Beteiligten (Entwurfsverfasser:innen, Bauherrschaften und/oder Träger:innen der Bildungseinrichtung) über die Einreichung.
Am Bewerbungsverfahren sind ausschließlich Personen teilnahmeberechtigt, die befugt sind, die Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in oder Stadtplaner:in zu führen und unmittelbare Auftragnehmende der Bauherrenschaft des vorgestellten Objekts sind. Teilnahmeberechtigt sind zudem Juniormitglieder sowie Bauämter und -behörden. Berufsgesellschaften (z.B. Architekten-GmbHs) sind teilnahmeberechtigt, wenn einer der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Einreichung Mitglied der Bayerischen oder einer anderen deutschen Architektenkammer ist. Gleiches gilt für auswärtige Gesellschaften.
Die Bewerbung ist auch Entwurfsverfasser:innen mit Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb von Bayern möglich; maßgeblich ist der Standort des Objekts in Bayern.
Die sich bewerbenden Entwurfsverfasser:innen müssen im Besitz des uneingeschränkten Urheberverwertungsrechts für das eingereichte Objekt sein.
Nicht teilnahmeberechtigt sind an der Organisation des Auszeichnungsverfahrens beteiligte Personen, Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige und Mitarbeiter:innen.
Mit der Bewerbung wird anerkannt, dass bei einer Veröffentlichung keine Honorierung oder Kostenerstattung gewährt wird. Die Entscheidung der Jury ist abschließend und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anforderungen an das Objekt
Das Objekt, das angemeldet wird
- ist ein Bildungsbau (lt. Punkt 3),
- befindet sich in Bayern,
- ist nach dem 01.01.2021 fertig gestellt und in Betrieb genommen worden.
Ausschlusskriterien
Von der Bewertung ausgeschlossen werden Arbeiten, die den in der Auslobung festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen nicht entsprechen.
Dies gilt insbesondere für Einreichungen,
- die nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingereicht wurden,
- die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen,
- die außerhalb des definierten Realisierungszeitraums liegen oder nicht dem Gegenstand der Auslobung entsprechen,
- für die erforderliche Zustimmungen oder Rechte nicht vorliegen,
- bei denen unzutreffende oder irreführende Angaben gemacht wurden,
- bei denen ein Verstoß gegen die festgelegten Regelungen zur Befangenheit vorliegt.
Über den Ausschluss entscheidet die Ausloberin.
Anzahl der Einreichungen je Bewerberin/Bewerber
Je Büro oder Entwurfsverfasser/in dürfen maximal drei Projekte eingereicht werden.
Einreichungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt online.
Die digitalen Unterlagen werden von den Einreichenden über ein Online-Bewerbungsformular übermittelt.
Für eine erfolgreiche Einreichung im Online-Bewerbungsverfahren müssen folgende Angaben gemacht und Dateien hochgeladen werden:
Basisdaten:
- Angaben zum Objekt (Titel, Adresse)
- Angaben zu den Entwurfsverfasseer:innen (Architekt:innen, Innenarchitekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen und/ oder Stadtplaner:innen)
- Angaben zum Leistungsumfang der beteiligten Büros (LPH)
- Angaben zur Bauherrenschaft und ggf. zur Träger:in der Bildungseinrichtung
- Angaben zu weiteren planungsbeteiligten Büros
Projektbeschreibung:
- Angaben zum Typ der Bildungseinrichtung und zur Art der Baumaßnahme
- Kurzbeschreibung des Projekts und zur Ausgangslage
- Entwurfsidee/ Beschreibung des pädagogisch-räumlichen Konzepts
- Angaben zum Prozess: ggf. Darstellung eines Beteiligungsprozesses bzw. Angaben zum Ausschreibungsprozess (z.B. Phase Null, Planungswettbewerb, Phase 10)
- Angaben zu Partner:innen
- Angaben zu Kosten und Flächen sowie zur Wirtschaftlichkeit (Kostenkennwerte)
- Angaben zu innovativen Bauweisen (z.B. zum Einsatz modularer Bauweisen, Prinzipien des einfachen Bauens)
- Angaben zur Nachhaltigkeit (Energieeffizienz (Upload Energieausweis), Flächensparen, Barrierefreiheit, Klimaanpassung, weitere Aspekte der Nachhaltigkeit)
Hinweis: Alle Angaben sind obligatorisch. Sie ermöglichen der Jury einen umfassenden Einblick in Ihr Projekt. Sollten einzelne Kriterien für Ihr Projekt nicht zutreffen, füllen Sie die Pflichtfelder bitte dennoch aus und geben Sie als Hinweis „keine Angabe” ein. Andernfalls kann das Projekt nicht abschließend eingereicht werden.
Upload Bilder, Pläne, Lageplan:
- Lageplan oder Schwarzplan mit Darstellung der städtebaulichen Umgebung und Kennzeichnung der Lage auf dem Grundstück oder im Gebäude
- Zum Verständnis erforderliche und aussagekräftige Plandarstellungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Piktogramme, isometrische oder perspektivische Darstellungen)
- Aussagefähige Fotos (Innen/Außen) des realisierten Objekts und seiner städtebaulichen Einbindung (keine Baustellen- oder Modellfotos)
Einverständniserklärungen
- Unterzeichnete Rechteübertragungsvereinbarung/-en zwischen der/dem Einreichenden und Fotografin/ Fotograf bzw. Urheberin/ Urheber der Fotos
- Einverständniserklärung der Bauherrenschaft und/ oder der Trägerschaft der Bildungseinrichtung
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein und den vorgegebenen formalen und inhaltlichen Kriterien in allen Punkten entsprechen.
Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die eingereichten Bildungsbauten nach den folgenden Kriterien, die sowohl die pädagogische als auch die architektonische Qualität, die funktionale Nutzbarkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit der Projekte berücksichtigen. Die Kriterien dienen als Leitfaden für die Beurteilung der Projekte und sind nicht hierarchisch zu verstehen.
- Städtebauliche Einbindung
z.B. Einbindung ins Umfeld, Bezug zur Umgebung, Orientierung im Quartier/ öffentliche Präsenz/Einbindung im Stadtteil;
- Räumliches Konzept im Zusammenklang mit der Pädagogik
z.B. räumliche Qualität und Atmosphären für das Wohlbefinden der Nutzenden, Ausbildung und Förderung unterschiedlicher Lernformen, Beziehung zwischen Lernräumen und einer zukunftsgerichteten Pädagogik und Didaktik, Inklusion;
- Architektonische, innenräumliche und freiraumplanerische Qualität
z.B. Gebäudestruktur, Gestaltung, Klarheit, Orientierung, Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche, Verbindung Innen-/Außenraum und zu Freibereichen;
- Funktionalität, Variabilität und Nutzungsqualität
z.B. Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Nutzungsanforderungen oder mögliche weitere Entwicklungen in der Pädagogik, Raumeffizienz, Wohlbefinden, Aufenthaltsqualität, Öffnung nach innen und außen; Gesundheit, Sicherheit, räumliche Organisation und Funktionsbereiche;
- Prozessqualität, Bedarfsermittlung
z.B. Beschreibung der Phasen/Phase 0, Beteiligte, Partizipation und Einbindung der Nutzenden, interdisziplinäre Zusammenarbeit, transparenter Planungs- und Entscheidungsprozess, Planungswettbewerbe, innovative Methoden;
- Umgang mit Bestand (falls zutreffend)
z.B. Denkmalschutz, Sanierung, Ergänzung bestehender Strukturen, Weiterbauen, Erhalten;
- Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und des innovativen, einfachen Bauens u.a. durch beispielhafte Standardreduzierung
z.B. energie- und kosteneffiziente Haustechnik, wirtschaftliche Bauweisen, optimierte Raumnutzung, Langlebigkeit;
- Energieeffizienz, Flächensparen, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und weitere Aspekte der Nachhaltigkeit
z. B. energetische Konzepte, Nutzung erneuerbarer Energien, Ressourcenschonung, ökologischer Materialeinsatz, inklusive Nutzung, multifunktionale/flexible Nutzung, soziale und gesellschaftliche Wirkung;
Gegen die Entscheidung der Jury sind Einsprüche oder Rechtsmittel nicht möglich
Vorprüfung
Alle eingereichten Unterlagen werden vorab auf Vollständigkeit und die Einhaltung der formalen Anforderungen geprüft. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden der Jury zur Bewertung vorgelegt.
Hinweis: Baukultur beginnt mit der Verfahrenskultur. Bei einem Auftrag mit vorauslaufendem Vergabeverfahren nach der VgV wird daher auch immer die Übereinstimmung des Verfahrens mit den Best-Practice-Empfehlungen der Bayerischen Architektenkammer geprüft. Dies gilt insbesondere für die Prüfung der Angemessenheit von entschädigten Lösungsvorschlägen im Sinne von § 77 Abs. 2 VgV.
Zusammensetzung der Jury
Über die Auszeichnung der eingereichten Projekte entscheidet eine unabhängige Jury. Ihr gehören Vertreter:innen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), der Bayerischen Architektenkammer – aus allen vier Fachrichtungen – sowie der Kooperationspartnerinnen an. Ergänzt wird die Jury durch unabhängige, fachkundige Expert:innen.
- Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer:
Prof. Lydia Haack - Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr:
Mdirig Daniel Oden, - Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur:
Reiner Nagel - Vorständin der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft:
Barbara Pampe - Vertreter der Lehre:
Prof. Frank Hausmann, FH Aachen, Hausmannarchitektur - Vertreterin der Medien:
Friederike Meyer, Chefredakteurin Baunetz - Fachrichtung Architektur:
Marion Resch-Heckel, stv. Vorsitzende des Bayerischen Landesdenkmalrats, Mitglied des Kuratoriums der Universität Bayreuth - Freie:r Architekt:
Prof. Gernot Schulz - Fachrichtung Innenarchitektur
Anette Brunner - Fachrichtung Landschaftsarchitektur:
Prof. Stephan Lenzen - Fachrichtung Stadtplanung:
Manuela Skorka
- Jeweils wechselnd
Vertreterin/Vertreter eines der folgenden Ministerien:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
2026:
Dr. Michael Keltsch, Leitung Hochschulbau und Klimaschutz, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Ferner stehen der Jury Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Treffpunkte Architektur der Bayerischen Architektenkammer als beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) zur Seite:
Treffpunkt Oberbayern: Hans Romstätter
Treffpunkt Niederbayern/ Oberpfalz: Thomas Eckert
Treffpunkt: Oberfranken/ Mittelfranken: Werner Brandl
Treffpunkt Unterfranken: Andreas Michel
Treffpunkt Schwaben:Susanne Braun
Entscheidungsverfahren/Jurysitzungen
Das Verfahren gliedert sich in mehrere aufeinander abgestimmten Phasen. Nach Abschluss der Einreichungsfrist erfolgt die Vorprüfung der eingereichten Beiträge. Die Jury wird in einer ersten Sitzung anhand des Berichts der Vorprüfung eine Auswahl derjenigen Vorschläge treffen, die für die Preise nominiert werden können (engere Wahl). In der Folge werden beratende Vertreter:innen der Treffpunkte Architektur der Bayerischen Architektenkammer gebeten, die einzelnen Projekte der engeren Wahl vor Ort zu bereisen und der Jury in einem zweiten Bewertungsrundgang zu berichten. Anschließend wählt die Jury aus den Projekten der engeren Wahl die Preisträger:innen aus.
Die Jury wird ihre Entscheidungen zur Nominierung und zur Preisverleihung schriftlich begründen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar, ihre Entscheidungen sind endgültig. Die Jury kann durch einstimmigen Beschluss eine andere Anzahl und Aufteilung der Preise beschließen.
Termine
Nachfolgend sind die maßgeblichen Fristen und Termine im Überblick zusammengestellt:
- Einreichungsfrist: 1. Mai bis 27. Juni 2026
- Vorprüfung: Juli bis August
- Jurysitzungen und Bereisungen: September bis Oktober
- Bekanntgabe der Nominierungen: voraussichtlich November
- Preisverleihung: voraussichtlich Dezember
Auszeichnung und Preistragende
Die Auszeichnung erhält das Projekt. Sie würdigt zugleich die gemeinsame Leistung von Planenden sowie Auftraggebenden bzw. Bauherrenschaften und/ oder Trägerschaften. Ausgezeichnet werden das hauptverantwortliche, einreichende Planungsbüro oder eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als gemeinsame Planungseinheit im Einvernehmen mit den jeweiligen Auftraggebenden bzw. Bauherren- und/oder Trägerschaften der prämierten Bildungsbauten.
Im Falle von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gelten alle beteiligten Büros als gemeinsam Preistragende. Die Benennung eines federführenden Büros erfolgt ausschließlich zu organisatorischen Zwecken.
Weitere an der Planung beteiligte Büros, insbesondere aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung sowie weitere fachlich maßgeblich beteiligte Planungsdisziplinen, sind im Rahmen der Bewerbung vollständig zu benennen und werden im Zusammenhang mit der Auszeichnung namentlich genannt, ohne selbst Preistragende im Sinne der Preisvergabe zu sein.
Die Auszeichnung ist an das jeweilige Projekt gebunden; eine personenbezogene Ehrung erfolgt nicht. Eine Rangfolge zwischen den Beteiligten wird nicht vorgenommen.
Anzahl der Auszeichnungen/Anerkennungen, Sonderpreise
Der Preis wird in drei Kategorien vergeben (Siehe 3.2):
1) Kindertageseinrichtungen
2) Schulen
3) Hochschulen und weiterführende Bildungseinrichtungen
In jeder der drei Kategorien wird ein Preis vergeben. Zusätzlich werden Anerkennungen ausgesprochen und veröffentlicht. Die Anzahl der Auszeichnungen und gegebenenfalls Anerkennungen wird durch die Jury festgelegt. Ein Anspruch auf die Vergabe einer bestimmten Anzahl von Auszeichnungen oder Anerkennungen besteht nicht.
Darüber hinaus kann die Jury in jeder Kategorie Sonderpreise für besonders gelungene Bauten im Bestand vergeben. Dabei kann es sich sowohl um Projekte handeln, die bereits mit einem regulären Preis ausgezeichnet werden, als auch um eigenständige Sonderpreis-Kandidaten. Die Entscheidung über die Vergabe von Sonderpreisen trifft die Jury nach eigenem Ermessen.
Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durch die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer oder die/den Vorsitzende/n der Jury verliehen.
Preisgeld, Urkunden, Plaketten
Für die Preisgelder stehen insgesamt bis zu 12.000 Euro zur Verfügung. Die Jury ist in der Zuteilung der Preisgelder frei.
Zusätzlich zu den Preisgeldern werden für die prämierten und ggf. anerkannten Projekte Urkunden sowie Plaketten vergeben, die an den Bildungsbauten angebracht werden können. Die Urkunden dienen der offiziellen Würdigung der ausgezeichneten Projekte, die Plaketten der sichtbaren Kennzeichnung der vorbildlichen Bildungsbauten.
Veröffentlichung und Dokumentation
Die ausgezeichneten Projekte werden auf der Internetseite der Bayerischen Architektenkammer veröffentlicht sowie in der Rubrik „Projektsuche“ dokumentiert. Darüber hinaus ist eine Darstellung in den Social-Media-Kanälen der Bayerischen Architektenkammer und nach Möglichkeit auch der Kooperationspartner:innen vorgesehen.
Die Bayerische Architektenkammer ist berechtigt, die eingereichten Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung, Berichterstattung und Dokumentation des Preises sowie für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Dies schließt digitale Veröffentlichungen, Präsentationen sowie gegebenenfalls Ausstellungen, Print- und Onlinepublikationen ein.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen zu den Foto- und Nutzungsrechten gemäß dem entsprechenden Abschnitt dieser Auslobung (Punkt 11).
Foto- und Nutzungsrechte
Es ist zu erklären, dass die Nutzung und Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen durch die Bayerische Architektenkammer, das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Bundesstiftung Baukultur sowie die Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft (unter Nennung der Urheber:innen für alle mit dem Preis im Zusammenhang stehenden Publikationen und Ausstellungen sowie zusätzlich für die Website und im Social Media-Bereich der vier genannten Institutionen, Messepräsentationen, Pressearbeit etc.) möglich und frei von Rechten Dritter sind.
Die Veröffentlichung der Fotos kann sowohl in Farbe als auch in Graustufen bzw. schwarz-weiß erfolgen, die Größe der Fotos kann verändert und das Foto nur in Ausschnitten abgebildet werden. Die Erklärung ist von der Fotografin bzw. dem Fotografen zu unterschreiben.
Rückfragen und Kontakt
Die Betreuung des Verfahrens obliegt der
Bayerischen Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
Inhaltliche und technische Fragen richten Sie bitte
per Mail an
preis-vorbildliche-bildungsbauten@byak.de
oder
Thomas Lenzen, Architekt und Stadtplaner;
Geschäftsführer Bereich Architektur und Technik
T 089 / 139880 – 54, lenzen@byak.de
oder
Katrin Schmitt, Architektin und Stadtplanerin;
Referentin
T 089 / 139880 – 13, schmitt@remove-this.byak.de
FAQs zu unserem Online-Portal
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Kontakt
Dipl.-Ing.
Thomas M. Lenzen
Architekt und Stadtplaner, Geschäftsführer Bereich Architektur und Technik
Tel.: +49 89 139880-54
E-Mail: lenzen@byak.de
Dipl.-Ing.
Katrin Schmitt-Pütz
Architektin und Stadtplanerin, Referentin
Tel.: +49 89 139880-13
Bürozeiten: Hier klicken
E-Mail: schmitt@byak.de
