Sind Normen eigentlich kostenlos erhältlich?

Leider nein... Normen werden vom Verlag DIN MEDIA, einem Tochterunternehmen des Deutschen Instituts für Normung DIN, verkauft. Die Bayerische Architektenkammer und die Bundesarchitektenkammer setzen sich gemeinsam dafür ein, dass zumindest die als Technische Baubestimmungen eingeführten Normen unentgeltlich zugänglich gemacht werden.

Normenportal Architektur (für Kammermitglieder)

Technische Regeln, wie z.B. DIN-Normen, sind eine wesentliche Grundlage für Planung und Ausführung. Der Ausschuss "Planen und Bauen" der Bundesarchitektenkammer hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Kammermitgliedern einen schnellen, einfachen und kostengünstigen Zugang zu den für den Berufsstand wichtigen DIN-Normen zu ermöglichen. In einer Kooperation zwischen den Länderarchitektenkammern und der Bundesarchitektenkammer wurde das Normenportal Architektur konzipiert, das sich als komfortables Online-Angebot des Verlags DIN MEDIA inzwischen etabliert und hervorragend bewährt hat.

Das Angebot

Unter www.normenportal-architektur.de finden Sie die wichtigsten Normen für Ihre Arbeit. Das Portal enthält ca. 500 Normendokumente, die inzwischen im Einzelpreis einen Wert von 40.000 € weit überschreiten. Der BAK-Ausschuss "Planen und Bauen" befasst sich in Zusammenarbeit mit dem Verlag DIN MEDIA regelmäßig mit der Aktualisierung des Portals. Das Update geschieht quartalsmäßig. Vermissen Sie bestimmte Normen? Dann wenden Sie sich doch an uns unter heinkelmann@byak.de

Die Kosten

Die aktuellen Kosten für Einzelplatzlizenzen und Firmenlizenzen sowie Informationen zu möglichen Zusatzmodulen finden Sie unter

www.normenportal-architektur.de

Übrigens: Wenn Sie noch 2025 das Portal abonnieren, haben Sie den Vorteil, dass Sie die Normen weiterhin ausdrucken können. Dieser Service wird 2026 eingestellt, bleibt jedoch für die "alte" Kundschaft erhalten.

Testen Sie!

Möchten Sie das Normenportal erst einmal testen? Wir zeigen es Ihnen gerne! Machen Sie einen Termin mit uns (heinkelmann@remove-this.byak.de) aus und kommen dann einfach in der Geschäftsstelle der Bayerischen Architektenkammer vorbei.

Sie haben noch Fragen?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Informationen und Rückfragen zur Verfügung: Dipl.-Ing. Univ. Jutta Heinkelmann, Architektin und Stadtplanerin, Referentin Wohnen, Standards und Normung, Tel. 089/13 98 80 – 212, heinkelmann@remove-this.byak.de.

Barrierefreies Bauen – DIN 18040, Teile 1, 2 und 3

Teile der Normen DIN 18040 Teil 1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" und Teil 2 "Wohnungen" wurden als Technische Baubestimmungen bayernweit eingeführt. Die Einführung bezieht sich auf bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, soweit sie nach Art. 48 Bayerischer Bauordnung (BayBO) barrierefrei sein müssen. Die Normen selbst werden mit weiteren Erläuterungen vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Teile der Normen, die als Technische Baubestimmungen eingeführt wurden, finden Sie als Anlagen 7.2/01 bzw. /02 gesondert zusammengestellt.

Hinweis: Derzeit wird die gesamte Normenreihe DIN 18040 novelliert. Ein Erscheinen der novellierten Fassungen wird für Frühsommer 2025 erwartet. Nach Auskunft des Bayerischen Bauministeriums wird jedoch auch darüber hinaus auf die bisherigen Normenstände als Technische Baubestimmungen zurückgegriffen. Wir halten Sie auf dem LAufenden: im DAB und auf der Homepage, z.B. unter news auf der Seite "Normung und Standards".

Hinweis der ehemaligen Obersten Baubehörde zu den Anlagen Technischer Baubestimmungen

Die in der Liste genannten technischen Regeln können durch eine sogenannte Anlage (zur Liste) für ihre Anwendung in Bayern geändert oder ergänzt werden. Es können auch bestimmte Teile von der Einführung ausgenommen werden; sie sind dann bauordnungsrechtlich nicht beachtlich. Die in der Anlage vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören ebenfalls zum Inhalt der Technischen Baubestimmung (aus: Homepage der Obersten Baubehörde, unter bauordnungsrecht-technischebestimmungen).

Leitfäden zum barrierefreien Bauen

Die Bayerische Architektenkammer hat in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales drei Leitfäden zum barrierefreien Bauen herausgegeben. Diese kommentieren die DIN 18040, Teil 1 "Öffentlich zugängliche Gebäude", Teil 2 "Wohnungen" und Teil 3 "Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum". Die Leitfäden stehen als Printversion und als Download zur Verfügung. In gedruckter Form können Sie die Leitfäden bestellen unter:
www.bestellen.bayern.de Stichwort

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des Urheberrechts des Deutschen Instituts für Normung, kostenfreie, barrierefreie pdf-Versionen des Leitfadens 03 nur dem Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden können, der aufgrund einer Einschränkung auf die Nutzung angewiesen ist. Diese kann unter info@byak-barrierefreiheit.de angefragt werden.

KOMMIT – Kommission Mittelstand

Die "KOMMIT" ist eine 2008 vom Deutschen Institut für Normung DIN gegründete Plattform für Normungsfragen, die sich speziell auf den Mittelstand ausrichtet. Das Angebot soll Entscheidungsträgern aus Handwerk, aus der mittelständischen Industrie, den Freien Berufen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und Kammern die Möglichkeit zum Meinungs- und Informationsaustausch bieten. Die "Kommission Mittelstand" KOMMIT verfolgt u.a. das Ziel, kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) den Zugang zu Normen und die Beteiligung an der Normungsarbeit zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wichtige Begriffe und Prozesse der Normung sowie die konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Thema der beiden folgenden Publikationen: