Erstellen und Überarbeiten von DIN-Normen

Wurde ein Normenentwurf vom zuständigen Arbeitsausschuss formuliert, wird er zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Frist zur Äußerung beträgt mindestens zwei Monate. Zum gesamten Inhalt können begründete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge abgegeben werden. Jeder Interessierte kann von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen. Nach Ablauf der Frist setzt sich der zuständige Arbeitsausschuss mit den Kommentaren auseinander. Gegebenenfalls werden Einsprecher zu Beratungsterminen eingeladen.

Und wenn im DIN alle Stellungnahmen beraten sind ...

Sind alle Stellungnahmen beraten, die Beratungsergebnisse schriftlich niedergelegt und die erforderlichen Anpassungen vorgenommen worden, beschließt der Ausschuss die endgültige Fassung des Normteils. Nach einer abschließenden DIN-internen Prüfung wird dieser dann als "neue" bzw. "novellierte" DIN veröffentlicht. Spätestens alle fünf Jahre wird eine DIN-Norm auf ihre Aktualität hin überprüft. Sollte die Regelung nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, so muss diese überarbeitet oder sogar zurückgezogen werden.

Wo findet man die Normenentwürfe?

Normenentwürfe können unter www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe von jedermann eingesehen und kommentiert werden.

Und was macht die Kammer?

Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) unterstützt die Bundesarchitektenkammer (BAK) bei der Identifikation von für den Berufsstand wichtige Normen, die im DIN aktuell bearbeitet werden und zu denen Stellung bezogen werden sollte. Der Hinweis auf die Möglichkeit der Stellungnahme wird dann an alle Länderarchitektenkammern versandt. Die Bayerische Architektenkammer veröffentlicht diesen auf dieser Seite. Jeder kann dabei mitwirken, Aspekte zusammenzutragen. Die Beiträge der Länderarchitektenkammern werden gesammelt und zusammengestellt. Abschliessend leitet die BAK die Stellungnahme an das DIN weiter. Ehrenamtliche und hauptamtliche Experten erarbeiten stellvertretend für den Berufsstand gemeinsam umfangreiche Beiträge, die in die Stellungnahmen eingehen.

Möglichkeit zur Mitwirkung

Information
Auf europäischer Ebene ist eine Norm zur Barrierefreiheit entstanden, mit der Konsequenz, dass nun die nationale DIN 18040 angepasst werden mussten. Leider ist noch nicht bekannt, wann die überarbeiteten Normen veröffentlicht und somit in Kraft treten werden. Weiteres unter "News". 

Aktuelle Normenentwürfe – Bleiben Sie up to date!

Was ist mit dem Bauherrn vereinbart? Was ist geschuldet? Sofern nicht ein anderer Standard oder eine andere Ausführung vereinbart sind, geht die Rechtsprechung üblicherweise davon aus, dass sich der Architekt bei Vertragsschluss zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) als Mindeststandard verpflichtet. Regelmäßig liegt dann eine mangelhafte Leistung vor, wenn die Werkleistung den Anforderungen der anerkannten Regeln der Technik nicht entspricht. 

Zu beachten ist, dass die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen eingehalten sein müssen.

Das kann problematisch werden, wenn sich im Rahmen der Bauabwicklung die Regeln der Technik ändern sollten. Ist dies der Fall, kann das Bauvorhaben zwar entsprechend der Vorschriften der ursprünglich erteilten Baugenehmigung errichtet werden, ohne dass bauordnungsrechtliche Probleme entstehen. Gleichwohl besteht aber die Gefahr, dass die Einhaltung der in diesem Fall veralteten Vorschriften zivilrechtlich eine fehlerhafte Leistung begründet. Für Planer ist es daher wichtig zu wissen, welche Norm aktuell ist und welche sich ändert.

Woher weiß ich, was sich ändert?

Eine gute Möglichkeit, das Normengeschehen zu verfolgen, stellt das frei zugängliche Norm-Entwurfs-Portal des DIN dar: http://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe.

Und wie (fast) immer: eine Sache des Vertrages

Wird im Vertrag auf bestimmte Normen verwiesen, so empfiehlt es sich, auch den jeweiligen Stand zu definieren.

Im Berufsalltag fast unentbehrlich: Das Normenportal Architektur

Alle für das Bauen und Planen wichtigen DIN-Normen finden Sie im Normenportal Architektur - weitere Informationen hier

Identifikation hinsichtlich der Planungs- und Baukosten kritischer Normen

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) hat zugesagt, bestehende Normen hinsichtlich deren kostentreibendes Potenzial zu überprüfen. Zur Unterstützung dieser Überprüfung hat die 145. Bauministerkonferenz beschlossen, in den Ländern kritische Normen zu identifizieren und dem DIN diese Sammlung zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde trat das Bayerische Bauministerium an die ByAK heran, doch per E-Mail bis Ende Februar 2025 Normen, welche aus Sicht des Berufsstandes das Planen und Bauen erschweren oder verteuern, einschließlich der konkreten Gründe hierfür zu benennen.  Die ByAK startete hierzu einen Aufruf an die gesamte Mitgliedschaft. Es wurde gebeten, entsprechende Normen zu identifizieren. Die ByAK fasste die Rückläufe zusammen und gab eine umfangreiche Stellungnahme ab.

 

Stellungnahmen unter Mitwirkung der Bayerischen Architektenkammer

Die Bayerische Architektenkammer bringt sich maßgeblich bei Stellungnahmen ein. Alle Stellungnahmen, die dann als Stellungnahmen der Bundesarchitektenkammer an u. a. das DIN gerichtet werden, finden Sie auf der Seite der Bundesarchitektenkammer.

Name Typ/Größe Download
20250407-E DIN 94681:2025-03, Ver­kehrs­si­cher­heits­über­prü­fung für Wohn­ge­bäude – Regel­mä­ßige Prüf­rou­ti­nen im Rahmen von Sicht­prü­fun­gen und Zustands­be­wer­tun­gen, Grund­la­gen und Prüf­lis­ten PDF 54 kB
20151112-Ent­wurf der Ände­rung der Mus­ter­bau­ord­nung (MBO) auf­grund des EuGH-Urteils C-100/13 PDF 54 kB
20160900-Stel­lung­nahme zum Anhang A1.2 der ASR V3a.2 - Ergän­zende Anfor­de­run­gen zur ASR 1.2 "Rau­mab­mes­sun­gen und Bewe­gungs­flä­chen" PDF 55 kB
20220228-MVV-TB PDF 57 kB
20160926-E DIN 18531-3 - Abdich­tung von Dächern sowie von Bal­ko­nen, Log­gien und Lau­ben­gän­gen, Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Aus­wahl, Aus­füh­rung, Details PDF 74 kB
20250521-BAK Stel­lung­nahme zur E DIN EN 18177 PDF 81 kB
20181116-ASR A18 A21-Absturz PDF 82 kB
20220513-MVV TB PDF 83 kB
20151026-ASR A3.7 – Lärm PDF 89 kB
20170622-Ent­wurf zur Nor­mungs­road­map PDF 94 kB

Darüber hinaus unterstützte die ByAK mit Fachbeiträgen u. a. zu folgenden Themen ...

  • ASR V3a.2 – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, Anhang A1.8 Verkehrswege
  • ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
  • NA 005-01-38 GA – Gemeinschaftsarbeitsausschuss zum Radongeschützten Bauen
  • NA 005-01-05 AA – DIN 276 – Kosten im Hochbau
  • E DIN EN 15759-2, Erhaltung des kulturellen Erbes – Raumklima – Teil 2: Lüftung für den Schutz von Gebäuden und Sammlungen des kulturellen Erbes
  • Energetische Quartierssanierung / EnEV
  • Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8ff. EDL-G – Gemeinsame Stellungnahme von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer
  • Öffentliche Konsultation der EU-Gebäuderichtlinie
  • Stellungnahme Förderung erneuerbarer Energien
  • Entwurfsumfrage zum internationalen Norm-Entwurf ISO/DIS 15686-7
  • Marktanalysen zu erneuerbaren Energien als Grundlage der Ausschreibungen nach EEG – Entwurf einer Stellungnahme
  • Neugründung der Normengremiums »System Komitee Elektrotechnische Aspekte von Smart Cities0171
  • Neuer »Schimmelleitfaden« des UBA
  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
  • Umsetzung der Wohnungsbau-Offensive – Beitrag der Architektenkammern/Architekten und Stadtplaner