Erstellen und Überarbeiten von DIN-Normen

Wurde ein Normenentwurf vom zuständigen Arbeitsausschuss formuliert, wird er zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Frist zur Äußerung beträgt mindestens zwei Monate. Zum gesamten Inhalt können begründete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge abgegeben werden. Jeder Interessierte kann von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen. Nach Ablauf der Frist setzt sich der zuständige Arbeitsausschuss mit den Kommentaren auseinander. Gegebenenfalls werden Einsprecher zu Beratungsterminen eingeladen.

Und wenn im DIN alle Stellungnahmen beraten sind ...

Sind alle Stellungnahmen beraten, die Beratungsergebnisse schriftlich niedergelegt und die erforderlichen Anpassungen vorgenommen worden, beschließt der Ausschuss die endgültige Fassung des Normteils. Nach einer abschließenden DIN-internen Prüfung wird dieser dann als "neue" bzw. "novellierte" DIN veröffentlicht. Spätestens alle fünf Jahre wird eine DIN-Norm auf ihre Aktualität hin überprüft. Sollte die Regelung nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, so muss diese überarbeitet oder sogar zurückgezogen werden.

Wo findet man die Normenentwürfe?

Normenentwürfe können unter www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe von jedermann eingesehen und kommentiert werden.

Und was macht die Kammer?

Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) unterstützt die Bundesarchitektenkammer (BAK) bei der Identifikation von für den Berufsstand wichtige Normen, die im DIN aktuell bearbeitet werden und zu denen Stellung bezogen werden sollte. Der Hinweis auf die Möglichkeit der Stellungnahme wird dann an alle Länderarchitektenkammern versandt. Die Bayerische Architektenkammer veröffentlicht diesen auf dieser Seite. Jeder kann dabei mitwirken, Aspekte zusammenzutragen. Die Beiträge der Länderarchitektenkammern werden gesammelt und zusammengestellt. Abschliessend leitet die BAK die Stellungnahme an das DIN weiter. Ehrenamtliche und hauptamtliche Experten erarbeiten stellvertretend für den Berufsstand gemeinsam umfangreiche Beiträge, die in die Stellungnahmen eingehen.

Möglichkeit zur Mitwirkung

Aktuell steht die Novellierung der DIN 4108-7 Luftdichtigkeit von Gebäuden an. Die BAK bereitet hierzu eine Stellungnahme vor. Beiträge aus der ByAK werden wir am 15.01.2025 der BAK übermitteln. Wenn Sie mitwirken und sich zu einzelnen Aspekten äußern möchten, können Sie gerne per Mail oder telefonisch unter 089/13 98 80 – 14 mit uns Kontakt aufnehmen. Wir lassen Ihnen dann gerne die Unterlagen zukommen.

Auf europäischer Ebene ist eine Norm zur Barrierefreiheit entstanden, mit der Konsequenz, dass nun die nationale DIN 18040 angepasst werden mussten.

Im Moment werden im hierfür zuständigen Normenausschuss die zahlreichen Einwände abgearbeitet. Wann die novellierte Normenreihe 18040 veröffentlicht wird bzw. ob nochmals ein Entwurf zur Diskussion gestellt wird, bleibt abzuwarten. Mehr Informationen finden Sie unter "News". 

 

    Aktuelle Normenentwürfe – Bleiben Sie up to date!

    Was ist mit dem Bauherrn vereinbart? Was ist geschuldet? Sofern nicht ein anderer Standard oder eine andere Ausführung vereinbart sind, geht die Rechtsprechung üblicherweise davon aus, dass sich der Architekt bei Vertragsschluss zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) als Mindeststandard verpflichtet. Regelmäßig liegt dann eine mangelhafte Leistung vor, wenn die Werkleistung den Anforderungen der anerkannten Regeln der Technik nicht entspricht. 

    Zu beachten ist, dass die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen eingehalten sein müssen.

    Das kann problematisch werden, wenn sich im Rahmen der Bauabwicklung die Regeln der Technik ändern sollten. Ist dies der Fall, kann das Bauvorhaben zwar entsprechend der Vorschriften der ursprünglich erteilten Baugenehmigung errichtet werden, ohne dass bauordnungsrechtliche Probleme entstehen. Gleichwohl besteht aber die Gefahr, dass die Einhaltung der in diesem Fall veralteten Vorschriften zivilrechtlich eine fehlerhafte Leistung begründet. Für Planer ist es daher wichtig zu wissen, welche Norm aktuell ist und welche sich ändert.

    Woher weiß ich, was sich ändert?

    Eine gute Möglichkeit, das Normengeschehen zu verfolgen, stellt das frei zugängliche Norm-Entwurfs-Portal des DIN dar: http://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe.

    Und wie (fast) immer: eine Sache des Vertrages

    Wird im Vertrag auf bestimmte Normen verwiesen, so empfiehlt es sich, auch den jeweiligen Stand zu definieren.

    Im Berufsalltag fast unentbehrlich: Das Normenportal Architektur

    Alle für das Bauen und Planen wichtigen DIN-Normen finden Sie im Normenportal Architektur - weitere Informationen hier

    Stellungnahmen der Bayerischen Architektenkammer

    Der Bayerischen Architektenkammer wurde von der Bayerischen Staatskanzlei die Möglichkeit eingeräumt, zum Entwurf des Bayerischen Modernisierungsgesetzes Stellung zu nehmen:

      Stellungnahmen unter Mitwirkung der Bayerischen Architektenkammer

      Die Bayerische Architektenkammer bringt sich maßgeblich bei Stellungnahmen ein. Alle Stellungnahmen, die dann als Stellungnahmen der Bundesarchitektenkammer an das DIN gerichtet werden, finden Sie hier.

      Name Typ/Größe Download
      20200313-Stel­lung­nahme ASR A1.8-Ver­kehrs­wege PDF 17.77 kB
      20230202-E DIN 18040-3 Bar­rie­re­frei­heit-Öffent­li­cher Raum PDF 17.62 kB
      20200603-E DIN 4109-2 PDF 17.54 kB
      20190716-M Holz­bauRL PDF 14.95 kB
      20160318-E DIN 18195, Bei­blatt 1 – Abdich­tung von Bau­wer­ken – Hin­weise zur Kon­trolle und Prü­fung der Schicht­di­cken von flüs­sig ver­ar­bei­te­ten Abdich­tungs­stof­fen PDF 14.68 kB
      20130319-E DIN 18560-1 - Estri­che im Bau­we­sen – Teil 1: All­ge­meine Anfor­de­run­gen, Prü­fung und Aus­füh­rung PDF 12.40 kB
      20180605-E DIN18008-1 Glas im Bau­we­sen, Teil 1 PDF 12.31 kB
      20180605-E DIN 18008-1 Glas im Bau­we­sen - Bemes­sungs- und Kon­struk­ti­ons­re­geln, Teil 1 PDF 12.22 kB

      Darüber hinaus unterstützte die ByAK mit Fachbeiträgen u. a. zu folgenden Themen ...

      • ASR V3a.2 – Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten, Anhang A1.8 Verkehrswege
      • ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
      • NA 005-01-38 GA – Gemeinschaftsarbeitsausschuss zum Radongeschützten Bauen
      • NA 005-01-05 AA – DIN 276 – Kosten im Hochbau
      • E DIN EN 15759-2, Erhaltung des kulturellen Erbes – Raumklima – Teil 2: Lüftung für den Schutz von Gebäuden und Sammlungen des kulturellen Erbes
      • Energetische Quartierssanierung / EnEV
      • Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8ff. EDL-G – Gemeinsame Stellungnahme von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer
      • Öffentliche Konsultation der EU-Gebäuderichtlinie
      • Stellungnahme Förderung erneuerbarer Energien
      • Entwurfsumfrage zum internationalen Norm-Entwurf ISO/DIS 15686-7
      • Marktanalysen zu erneuerbaren Energien als Grundlage der Ausschreibungen nach EEG – Entwurf einer Stellungnahme
      • Neugründung der Normengremiums »System Komitee Elektrotechnische Aspekte von Smart Cities0171
      • Neuer »Schimmelleitfaden« des UBA
      • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
      • Umsetzung der Wohnungsbau-Offensive – Beitrag der Architektenkammern/Architekten und Stadtplaner