Hochwasserschutz und Neugestaltung Mainlände in Miltenberg, Holl Wieden Partnerschaft Architekten und Stadtplaner
Foto: Gerhard Hagen
Audi, Neuburg a.d. Donau, Herle + Herle Architekten
Foto: Ulrich von Spiessen
Bayern braucht ein NEUES, STARKES LEP!
Seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats sowie wesentlicher Träger und Garant für die Identität Bayerns. Es darf zu Recht als das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung verstanden werden. Auch aus Sicht der bayerischen Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner stellt das LEP ein zentrales Instrument für die Verwirklichung nachhaltiger Leitziele bayerischer Landesentwicklungspolitik dar.
Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, die Bayern unter anderem infolge des demographischen Wandels, der fortschreitenden Globalisierung, der Klimaveränderungen und der Energiewende erwarten, bedarf es klarer und umsetzungsorientierter Zielsetzungen. Nur so können die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen sowie die Wahrung und zukunftsfähige Weiterentwicklung der bayerischen Identität in allen relevanten Facetten sichergestellt werden.
An das LEP, an alle Fortschreibungen und auch an den Erarbeitungsprozess stellen daher alle Beteiligten hohe Erwartungen und Qualitätsansprüche. Die bayerischen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner wollen hierzu größtmögliche Unterstützung leisten, um eine Optimierung und den Erhalt des LEPs zu sichern.
In zahlreichen Stellungnahmen zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes 2012, zur Neuaufstellung des LEP 2013 und zu allen folgenden Fortschreibungen hat sich die Bayerische Architektenkammer ebenso wie die Akademien und Verbände der raum- und planungsbezogenen Disziplinen mehrfach höchst kritisch und mit ausführlicher fachlicher Begründung sowie konkreten Vorschlägen zu den LEP-Entwürfen der Bayerischen Staatsregierung geäußert.
Zu den wesentlichen Kritikpunkten der letzten Teilfortschreibung des LEP gehören: • die inflationäre Ausweisung von Zentralen Orten ohne staatliche Gewährleistung einer Mindestausstattung, • die übermäßigen und zugleich unvollständigen Aussagen zu Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, die u.a. Probleme von Wachstumsregionen, die sich ganz grundsätzlich von denen strukturschwacher Regionen unterscheiden, nicht mitdenken (ein Bundesland wie Bayern schreibt sich dadurch nahezu flächendeckend „besonderen Handlungsbedarf“ zu), • die nach wie vor nicht erkennbaren differenzierten Antworten auf das in der Verfassung formulierte Staatsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen, • die weitere Lockerung des Anbindegebots, die im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Staatsregierung (Flächensparen, Klimaschutz, Innenentwicklung) steht, • die starre Festsetzung – anstelle einer jeweils fachgerechten Abwägung aller Schutzgüter – von Mindestabständen zu Höchstspannungsfreileitungen, die bei gleichzeitig zu beachtendem Anwohnerschutz keine zukunftsweisende Integration von Energieinfrastrukturen in die bayerischen Kulturlandschaften eröffnet.
Die Bayerische Architektenkammer setzt sich daher mit Nachdruck für folgende Ziele ein: • Das Landesentwicklungsprogramm muss eine gestaltende, zukunftsorientierte Landesplanung auf Basis eines ausgewogenen, neu zu entwickelnden Gesamtkonzeptes sein. • Die Regionalplanung muss gestärkt und als übergeordnete Planungsebene der kommunalen Planungshoheit vorangestellt werden, um die kommunalen Einzelinteressen in einem Gesamtkontext zu verarbeiten, Synergien zu ermöglichen und Partikularentwicklungen zu vermeiden. Der gelebte Alltag der Bürgerinnen und Bürger Bayerns reicht über die kommunalen Grenzen hinaus und muss heute und in Zukunft in vernetzten Strukturen abgebildet werden. • Das Zentrale-Orte-Konzept muss eine realistische Stärkung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern sein und innovativ die Potentiale unserer Zeit, wie etwa die vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat verantwortete Digitalisierung, einbeziehen und nutzen. • Eine weitere Lockerung des Anbindegebots wird abgelehnt. Für nicht anbindefähige bzw. vom Anbindegebot ausgenommene Strukturen müssen fachlich qualifizierte und mit der Bevölkerung abgestimmte Gesamtkonzepte auf regionaler Ebene zwingend für eine qualitätsvolle Gestaltung dieser Strukturen und deren Integration in die Kulturlandschaft gegeben sein. • Die bayerischen Kulturlandschaften sollten geschützt und gepflegt, jedoch ebenso sorgsam im Kontext unserer gesellschaftlichen Veränderungen weiterentwickelt werden. Dies schließt die professionelle planerische Integration von Energieinfrastruktur in unsere Kulturlandschaften ein. Ebenso muss die gestaltende Qualifizierung bereits bestehender, nicht angebundener Strukturen und suburbaner Peripherien als bisher ungenutztes Potential Zielvorgabe sein. • Die in unserer Zeit gegebene Aufhebung des starren Gegensatzes zwischen „Stadt“ und „Land“ und zwischen „Zentrum“ und „Peripherie“ ist bei den oben genannten Punkten zu beachten. Hierbei ist von der Landesplanung eine fruchtbare Kooperation und Vernetzung zu befördern.
Wir teilen die Meinung von Staatsminister Markus Söder, dass man über Bayern und insbesondere dessen ländliche Räume „keine Käseglocke“ stülpen kann. Die „Seele Bayerns“ und die „kulturelle Stabilität“ unseres Landes, die in der Regierungserklärung „Heimat Bayern 2020“ besonders hervorgehoben werden, können unserer Überzeugung nach jedoch nur erhalten und weiter gestärkt werden, wenn der Wandel der bayerischen Städte, Gemeinden und Landschaften mit charakteristischen Qualitäten gestaltet wird, die im Alltag von den Menschen positiv erfahren werden.
Genau diese Qualitäten werden in einer globalisierten, mehr und mehr gleichförmigen Welt als Identität stiftend wahrgenommen und bei uns und in der Welt geschätzt. Solche Landschaften können dann zum dem in der Regierungserklärung genannten „Heimatland für alle“ werden. Dieser Aufgabe könnte sich das Heimatministerium als „Anwalt und Motor“ annehmen und damit einen innovativen Prozess beginnen, der Ökologie, Soziales und Wirtschaft bei der Gestaltung der bayerischen Kulturlandschaften vereint.
Dies kann nur mit einem neuen, innovativen Landesentwicklungsprogramm gelingen. Hierfür bieten die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer der Bayerischen Staatsregierung ihre Unterstützung an.
Wir wollen noch stärker als bisher mit unseren Partnern Initiative ergreifen, um den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern und um konkrete, die Staatsregierung konstruktiv unterstützende Vorschläge für die Entwicklung eines neuen LEP zu erarbeiten. Die vom Kammervorstand eingerichtete Projektgruppe „LEP – neu denken“ bereitet diesen Dialog unter Einbeziehung aller Fachrichtungen vor. Der Dialog soll auch durch externe, interdisziplinäre Beiträge aus Forschung und Praxis begleitet werden.
Bayern braucht ein zukunftsorientiertes Landesentwicklungsprogramm mit politischem Gestaltungswillen. Bayern braucht ein NEUES, STARKES LEP!
Seit einigen Jahren ist die Bayerische Architektenkammer im Landesplanungsbeirat des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vertreten. „Stadt- und Raumplanung“ gehört zu den Kernaufgaben der bayerischen Architekten, Landschaftsplaner und Stadtplaner. Die Vertreter der Bayerischen Architektenkammer nehmen mit fachlich fundierten Argumenten aktiv an den Diskussionen im Landesplanungsbeirat teil und sind Ansprechpartner für Ideen und Anregungen, aber auch für Kritik.
Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.
Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tools »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen.
Sie können Ihr Einverständnis jederzeit auf der Datenschutz-Seite ändern, anderenfalls gilt es für zwölf Monate.
Website-Analyse-Cookies von Matomo
Analyse-Cookies erfassen Informationen anonymisiert. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen. Zum Tracking und Analyse verwenden wir die Webanalyse-Software Matomo.
Bezeichnung
Anbieter
Gültigkeitsdauer
Typ
Bezeichnung
_pk_id
Anbieter
Matomo
Gültigkeitsdauer
13 Monate
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
Dieser Cookie enthält eine eindeutige jedoch anonymisiert Matomo-interne Besucher-ID zur Erkennung wiederkehrender Besucher.
Die _pk_id ist eine ID die erlaubt zu überprüfen, welche Routen der Website-Besucher geklickt hat. Dafür wird ein generierter Identifier verwendet. Anhand dieser ID können http Requests zueinander verknüpft und entsprechende Statistiken über z. B. die Anzahl der Besuche, durchschnittliche Verweildauer eines Nutzers auf der Website und gelesene Seiten erzeugt werden.
Bezeichnung
_pk_ref
Anbieter
Matomo
Gültigkeitsdauer
6 Monate
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
Wird verwendet um zu tracken, von welcher Website der anonymisierte Benutzer auf die Website oder Unterseiten gekommen ist. Die Speicherung der jeweiligen URL erfolgt als String, welche den Referer, also die Website von der die jeweilige Seite aufgerufen wurde, in einem Cookie angibt um daraus entsprechende Statistiken erstellen und analysieren zu können.
Bezeichnung
_pk_ses
Anbieter
Matomo
Gültigkeitsdauer
1 Tag
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
Das Session Cookie von Matomo wird verwendet um die Seitenanforderungen des Besuchers während der Sitzung zu verfolgen. Das Cookie wird nach dem Ablauf jeder Sitzung (Website-Besuch), spätestens nach einem Tag automatisch gelöscht. Ein Personenbezug ist über dieses Cookie nicht herstellbar. Die Cookies werden für Zwecke der Erstellung von nicht unmittelbar personenbezogenen Nutzerstatistiken verwendet (pseudonyme Nutzungsprofile).
Bezeichnung
_pk_testcookie
Anbieter
Matomo
Gültigkeitsdauer
Session
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
integer wert - Ein von matomo angelegtes Testcookie um zu überprüfen, ob die Cookie-Funktionalität und Cookie-Einstellungen der Website und die Zugriffseinstellungen für Matomo richtig gesetzt sind
Iframe Cookies
Diese Cookies & Technologien sind zu Darstellung von Videos Inhalten von Drittanbieter-Plattformen notwendig.
Bezeichnung
Anbieter
Gültigkeitsdauer
Typ
Bezeichnung
UserSettings
Anbieter
Panopto EMEA
Gültigkeitsdauer
24 Monate
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
In diesem Cookie wird der neueste ID-Anbieter gespeichert, der in diesem Browser für die Anmeldung bei Panopto verwendet wird. Auf diese Weise können Benutzer den Anmeldebildschirm vollständig überspringen und sich in einigen Fällen automatisch anmelden. Außerdem wird die zufällig generierte Benutzer-ID gespeichert, mit der anonyme Benutzer für Analysezwecke verfolgt werden.
Bezeichnung
NID
Anbieter
Google
Gültigkeitsdauer
6 Monate
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
Das NID-Cookie enthält eine eindeutige ID, über die Google Ihre bevorzugten Einstellungen und andere Informationen speichert, insbesondere Ihre bevorzugte Sprache (z. B. Deutsch), wie viele Suchergebnisse pro Seite angezeigt werden sollen (z. B. 10 oder 20) und ob der Google SafeSearch-Filter aktiviert sein soll.
Bezeichnung
yt-remote-cast-installed
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
Session
Typ
HTML
Einsatzzweck und Inhalt
Speichert die Benutzereinstellungen beim Abruf eines auf anderen Webseiten integrierten Youtube-Videos.
Bezeichnung
yt-remote-connected-devices
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
Persistent
Typ
HTML
Einsatzzweck und Inhalt
Speichert die Benutzereinstellungen beim Abruf eines auf anderen Webseiten integrierten Youtube-Videos.
Bezeichnung
yt-remote-device-id
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
Persistent
Typ
HTML
Einsatzzweck und Inhalt
Speichert die Benutzereinstellungen beim Abruf eines auf anderen Webseiten integrierten Youtube-Videos.
Bezeichnung
GPS
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
1 Tag
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
Registriert eine eindeutige ID auf mobilen Geräten, um Tracking basierend auf dem geografischen GPS-Standort zu ermöglichen.
Bezeichnung
VISITOR_INFO1_LIVE
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
179 Tage
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
Versucht, die Benutzerbandbreite auf Seiten mit integrierten YouTube-Videos zu schätzen.
Bezeichnung
YSC
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
Session
Typ
HTTP
Einsatzzweck und Inhalt
Registriert eine eindeutige ID, um Statistiken der Videos von YouTube, die der Benutzer gesehen hat, zu behalten.
Bezeichnung
yt-remote-fast-check-period
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
Session
Typ
HTML
Einsatzzweck und Inhalt
Speichert die Benutzereinstellungen beim Abruf eines auf anderen Webseiten integrierten Youtube-Videos.
Bezeichnung
yt-remote-session-app
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
Session
Typ
HTML
Einsatzzweck und Inhalt
Speichert die Benutzereinstellungen beim Abruf eines auf anderen Webseiten integrierten Youtube-Videos.
Bezeichnung
yt-remote-session-name
Anbieter
Youtube
Gültigkeitsdauer
Session
Typ
HTML
Einsatzzweck und Inhalt
Speichert die Benutzereinstellungen beim Abruf eines auf anderen Webseiten integrierten Youtube-Videos.