Seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats sowie wesentlicher Träger und Garant für die Identität Bayerns. Es darf zu Recht als das querschnittsorientierte Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung verstanden werden. Auch aus Sicht der bayerischen Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner stellt das LEP ein zentrales Instrument für die Verwirklichung nachhaltiger Leitziele bayerischer Landesentwicklungspolitik dar.
Um den Herausforderungen der Zukunft zu begegnen, die Bayern unter anderem infolge des demographischen Wandels, der fortschreitenden Globalisierung, der Klimaveränderungen und der Energiewende erwarten, bedarf es klarer und umsetzungsorientierter Zielsetzungen. Nur so können die Erhaltung und Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen sowie die Wahrung und zukunftsfähige Weiterentwicklung der bayerischen Identität in allen relevanten Facetten sichergestellt werden.
An das LEP, an alle Fortschreibungen und auch an den Erarbeitungsprozess stellen daher alle Beteiligten hohe Erwartungen und Qualitätsansprüche. Die bayerischen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner wollen hierzu größtmögliche Unterstützung leisten, um eine Optimierung und den Erhalt des LEPs zu sichern.
In zahlreichen Stellungnahmen zur Novellierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes 2012, zur Neuaufstellung des LEP 2013 und zu allen folgenden Fortschreibungen hat sich die Bayerische Architektenkammer ebenso wie die Akademien und Verbände der raum- und planungsbezogenen Disziplinen mehrfach höchst kritisch und mit ausführlicher fachlicher Begründung sowie konkreten Vorschlägen zu den LEP-Entwürfen der Bayerischen Staatsregierung geäußert.
Zu den wesentlichen Kritikpunkten der letzten Teilfortschreibung des LEP gehören:
• die inflationäre Ausweisung von Zentralen Orten ohne staatliche Gewährleistung einer Mindestausstattung,
• die übermäßigen und zugleich unvollständigen Aussagen zu Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, die u.a. Probleme von Wachstumsregionen, die sich ganz grundsätzlich von denen strukturschwacher Regionen unterscheiden, nicht mitdenken (ein Bundesland wie Bayern schreibt sich dadurch nahezu flächendeckend „besonderen Handlungsbedarf“ zu),
• die nach wie vor nicht erkennbaren differenzierten Antworten auf das in der Verfassung formulierte Staatsziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen,
• die weitere Lockerung des Anbindegebots, die im Widerspruch zu den Zielsetzungen der Staatsregierung (Flächensparen, Klimaschutz, Innenentwicklung) steht,
• die starre Festsetzung – anstelle einer jeweils fachgerechten Abwägung aller Schutzgüter – von Mindestabständen zu Höchstspannungsfreileitungen, die bei gleichzeitig zu beachtendem Anwohnerschutz keine zukunftsweisende Integration von Energieinfrastrukturen in die bayerischen Kulturlandschaften eröffnet.
Die Bayerische Architektenkammer setzt sich daher mit Nachdruck für folgende Ziele ein:
• Das Landesentwicklungsprogramm muss eine gestaltende, zukunftsorientierte Landesplanung auf Basis eines ausgewogenen, neu zu entwickelnden Gesamtkonzeptes sein.
• Die Regionalplanung muss gestärkt und als übergeordnete Planungsebene der kommunalen Planungshoheit vorangestellt werden, um die kommunalen Einzelinteressen in einem Gesamtkontext zu verarbeiten, Synergien zu ermöglichen und Partikularentwicklungen zu vermeiden. Der gelebte Alltag der Bürgerinnen und Bürger Bayerns reicht über die kommunalen Grenzen hinaus und muss heute und in Zukunft in vernetzten Strukturen abgebildet werden.
• Das Zentrale-Orte-Konzept muss eine realistische Stärkung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern sein und innovativ die Potentiale unserer Zeit, wie etwa die vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat verantwortete Digitalisierung, einbeziehen und nutzen.
• Eine weitere Lockerung des Anbindegebots wird abgelehnt. Für nicht anbindefähige bzw. vom Anbindegebot ausgenommene Strukturen müssen fachlich qualifizierte und mit der Bevölkerung abgestimmte Gesamtkonzepte auf regionaler Ebene zwingend für eine qualitätsvolle Gestaltung dieser Strukturen und deren Integration in die Kulturlandschaft gegeben sein.
• Die bayerischen Kulturlandschaften sollten geschützt und gepflegt, jedoch ebenso sorgsam im Kontext unserer gesellschaftlichen Veränderungen weiterentwickelt werden. Dies schließt die professionelle planerische Integration von Energieinfrastruktur in unsere Kulturlandschaften ein. Ebenso muss die gestaltende Qualifizierung bereits bestehender, nicht angebundener Strukturen und suburbaner Peripherien als bisher ungenutztes Potential Zielvorgabe sein.
• Die in unserer Zeit gegebene Aufhebung des starren Gegensatzes zwischen „Stadt“ und „Land“ und zwischen „Zentrum“ und „Peripherie“ ist bei den oben genannten Punkten zu beachten. Hierbei ist von der Landesplanung eine fruchtbare Kooperation und Vernetzung zu befördern.
Wir teilen die Meinung von Staatsminister Markus Söder, dass man über Bayern und insbesondere dessen ländliche Räume „keine Käseglocke“ stülpen kann. Die „Seele Bayerns“ und die „kulturelle Stabilität“ unseres Landes, die in der Regierungserklärung „Heimat Bayern 2020“ besonders hervorgehoben werden, können unserer Überzeugung nach jedoch nur erhalten und weiter gestärkt werden, wenn der Wandel der bayerischen Städte, Gemeinden und Landschaften mit charakteristischen Qualitäten gestaltet wird, die im Alltag von den Menschen positiv erfahren werden.
Genau diese Qualitäten werden in einer globalisierten, mehr und mehr gleichförmigen Welt als Identität stiftend wahrgenommen und bei uns und in der Welt geschätzt. Solche Landschaften können dann zum dem in der Regierungserklärung genannten „Heimatland für alle“ werden. Dieser Aufgabe könnte sich das Heimatministerium als „Anwalt und Motor“ annehmen und damit einen innovativen Prozess beginnen, der Ökologie, Soziales und Wirtschaft bei der Gestaltung der bayerischen Kulturlandschaften vereint.
Dies kann nur mit einem neuen, innovativen Landesentwicklungsprogramm gelingen. Hierfür bieten die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer der Bayerischen Staatsregierung ihre Unterstützung an.
Wir wollen noch stärker als bisher mit unseren Partnern Initiative ergreifen, um den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern und um konkrete, die Staatsregierung konstruktiv unterstützende Vorschläge für die Entwicklung eines neuen LEP zu erarbeiten. Die vom Kammervorstand eingerichtete Projektgruppe „LEP – neu denken“ bereitet diesen Dialog unter Einbeziehung aller Fachrichtungen vor. Der Dialog soll auch durch externe, interdisziplinäre Beiträge aus Forschung und Praxis begleitet werden.
Bayern braucht ein zukunftsorientiertes Landesentwicklungsprogramm mit politischem Gestaltungswillen. Bayern braucht ein NEUES, STARKES LEP!
Hier finden Sie die Stellungnahmen der Bayerischen Architektenkammer zum Landesentwicklungsprogramm
Seit einigen Jahren ist die Bayerische Architektenkammer im Landesplanungsbeirat des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vertreten. „Stadt- und Raumplanung“ gehört zu den Kernaufgaben der bayerischen Architekten, Landschaftsplaner und Stadtplaner. Die Vertreter der Bayerischen Architektenkammer nehmen mit fachlich fundierten Argumenten aktiv an den Diskussionen im Landesplanungsbeirat teil und sind Ansprechpartner für Ideen und Anregungen, aber auch für Kritik.
Nähere Informationen zum Engagement der Bayerischen Architektenkammer im Landesplanungsbeirat finden Sie unter "Bündnisse, Gremien, Allianzen und Kooperationen".
Die Verordnung über den Landesplanungsbeirat (Landesplanungsbeiratsverordnung – LplBV) finden Sie unter folgendem Link
Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Waisenhausstr. 4
80637 München
Telefon: 089 139880 – 0
Telefax: 089 139880 – 55
E-Mail: info@remove-this.byak.de
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