Berufsordnung

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Die Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer wirken an der Gestaltung der Umwelt des Menschen mit. Dabei haben sie die Aufgabe, zu planen sowie Abläufe der Planung und der Ausführung als Einzelne oder in der Gruppe zu lenken und aufeinander abzustimmen. Das wohlverstandene Interesse der Allgemeinheit an der menschenwürdigen Umwelt hat Vorrang unter allen Motiven, die für die Berufswahl und die Berufsausübung der Kammermitglieder bestimmend sind. Die Kammermitglieder müssen bei ihrer Arbeit die Lebensbedürfnisse des Einzelnen und der Gesellschaft berücksichtigen. Die Lösung der ihnen gestellten einzelnen Aufgaben ist deshalb stets als Teil einer größeren, der Gesellschaft dienenden Ordnung anzusehen. Alle Kammermitglieder, die ihre Tätigkeit im freien Beruf, als Beamte, als Angestellte oder in Verbindung mit einem Gewerbe ausüben, sind zur Beachtung folgender Grundregeln verpflichtet:

Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer

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