Der Generalplanervertrag

Planung und Koordination aus einer Hand – der Wunsch nach nur einer Ansprechperson verbreitet sich bei der Bauherrschaft rasant. Dies hat zur Folge, dass die Generalplanung immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Ein/e als Generalplaner/in beauftragte/r Planer/in bekommt sämtliche oder zumindest die wesentlichen Architekten- und Fachplanerleistungen bauherrenseits übertragen und beauftragt dann ihrer bzw. seinerseits Subplaner/innen für die Erbringung einzelner Planungsbereiche. Damit entsteht vertraglich ein Kettenverhältnis, bestehend aus dem Generalplanervertrag, geschlossen zwischen der Bauherrschaft und dem/der Generalplaner/in, und den nachgeschalteten Fachplanerverträgen, geschlossen zwischen dem/der Generalplaner/in und den einzelnen Subplanenden.

Orientierungshilfen für die Gestaltung dieser Verträge können per E-Mail an info@remove-this.byak.de oder telefonisch unter 089 139880-0 über die Infozentrale der Bayerischen Architektenkammer angefordert werden.

kostenlos

keine Versandkosten

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