Temporäre Gestaltungsbeiräte: Mehrwert für Gemeinden und ihre Bürger

Damit Städte, Gemeinden und Landkreise die Vorteile von Gestaltungsbeiräten kennenlernen können, ohne ein solches Gremium gleich für mehrere Jahre einrichten zu müssen, bietet die Bayerische Architektenkammer das Instrument eines „Temporären Gestaltungsbeirats“ an. Dieser wird individuell nach den Vorstellungen der Auftraggeberin/des Auftraggebers (der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises) mit Unterstützung der Bayerischen Architektenkammer zusammengestellt. Seine Mitglieder sind fachkundige, unabhängige Fachleute: Kammermitglieder aller Fachrichtungen (Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur und Stadtplanung). Die Beirätinnen und Beiräte arbeiten interdisziplinär zusammen und beurteilen auf Antrag der Auftraggweberin/des Auftraggebers einzelne Bauvorhaben oder städtebauliche Entwicklungen.  

Bayerische Architektenkammer (Hrsg.)
Broschüre, 34 Seiten,
zahlreiche farbige Abbildungen,
aktualisierte Auflage, München 2022

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kostenlos

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