Ermäßigungen / Fördermöglichkeiten

1. Ermäßigung der Teilnahmegebühr

Anspruch auf Ermäßigung haben Kammermitglieder, deren Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 23.000 Euro nicht übersteigt, oder die Altersbezüge erhalten, oder die den Architektenberuf nicht mehr ausüben, sowie Kammermitglieder, die im Veranstaltungsjahr aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen (insbesondere Arbeitslosigkeit, Elternzeit) keine beruflichen Einkünfte beziehen. Die Ermäßigung beträgt 75 Prozent der Teilnahmegebühr. Sie kann gewährt werden, soweit das Kontingent der hierfür zur Verfügung stehenden Plätze (15 Prozent) nicht ausgeschöpft ist.

Veranstaltungen können bis maximal € 65,- ermäßigt werden. Von einer Ermäßigung ausgenommen sind in den Teilnahmegebühren enthaltene Zusatzleistungen (wie z.B. Kosten für Verpflegung, Transport, Material und Unterbringung, sofern im Preis enthalten) sowie Exkursionen und Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 20 Teilnehmer (vgl. Ziff. 12.3 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung (PDF) und Ziff. 2.2 der Beitragsordnung (PDF) der Bayerischen Architektenkammer der Bayerischen Architektenkammer). Die ermäßigte Teilnahmegebühr ist in diesem Fall in der Akademie zu erfragen

Das nähere Verfahren wird in den Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer (Teilnahmebedingungen) geregelt.

2. Die Bildungsprämie – Bildung zahlt sich aus (Achtung: Programm läuft aus)*

Wie komme ich beruflich weiter? Wie kann ich als Selbstständiger sichergehen, dass ich das werkvertraglich geschuldete Ergebnis so erbringe, dass es sämtlichen haftungsrelevanten Aspekten standhält? Wie werden meine Mitarbeiter vor diesem Hintergrund geschützt? Wie verbessere ich die Chance, lange ein geschätzter und gut bezahlter Mitarbeiter zu sein? Wie organisiere ich – zum Beispiel nach der Elternzeit – meinen Wiedereinstieg in den Beruf? Kurz und gut: Wie werde und bleibe ich erfolgreich?

Neben der persönlichen Einstellung zum Beruf ist die regelmäßige Fort- und Weiterbildung, die für jedes Mitglied verpflichtend ist, der wichtigste Faktor. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm.

Mit der Initiative der Bundesregierung „Aufstieg durch Bildung“ wird seit Dezember 2008 die berufliche Weiterbildung durch die „Bildungsprämie“ monetär unterstützt. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Die Bildungsprämie unterstützt Erwerbstätige mit einem Einkommen bis € 20.000,- (€ 40.000,- bei gemeinsam Veranlagten) mit dem Prämiengutschein oder dem Bildungssparen. Der Staat übernimmt bis zu 50 % der Teilnahmegebühr, wodurch eine individuelle Bildungsmaßnahme bis zu € 500,- wert sein kann.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist stets der Besuch einer der hierfür eingerichteten Beratungsstellen. Der Berater prüft im Rahmen eines Beratungsgesprächs der 3. Förderphase, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, und gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele. Nach Ausstellung Ihres persönlichen Bildungsgutscheins können Sie sich bei der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer für die relevante Veranstaltung anmelden, die Ihrem Bildungsziel entspricht. Bei der Beantragung des Prämiengutscheins stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie selbstverständlich, im vielfältigen Veranstaltungsangebot der Akademie, Ihre persönliche Bildungsmaßnahme zu finden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info

*) Nach 13 Programmjahren endete die Ausgabe von Prämien-/ Bildungsgutscheinen zum 31.12.2021. Weiterbildungs-Interessierte können gültige Gutscheine noch bis spätestens Ende Juni 2022 bei Weiterbildungsanbietern einlösen. Wir informieren Sie in Kürze hier über weitere Angebote.