Hinweise zur Fortbildungspflicht für Mitglieder der bayerischen Architektenkammer

Architekten, Landschafts- und Innenarchitekten sowie Stadtplaner verpflichten sich mit ihrer Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenkammer zur beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die Architektenkammer hat den gesetzlichen Auftrag gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 BauKaG, für die berufliche Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder zu sorgen. Hierfür betreibt die Architektenkammer eine gemeinnützige Akademie für Fort und Weiterbildung.

Der Satzungszweck der Akademie wird insbesondere durch das Angebot wissenschaftlicher Veranstaltungen sowie von Veranstaltungen der beruflichen Fort- und Weiterbildung verwirklicht. Die Akademie nimmt auch andere gemeinnützige Belange wahr, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen und praxisbezogenen Arbeit, der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Planens und Bauens, vor allem in den Bereichen Baukunst und Baukultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege, Verbraucherberatung und Verbraucherschutz sowie Volksbildung.

Die Veranstaltungen stehen den Mitgliedern der Bayerischen Architektenkammer aller Fachrichtungen und Tätigkeitsarten sowie deren Mitarbeitern ebenso offen, wie Gästen. Die Teilnahme von Studierenden der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung sowie von Absolventen entsprechender Fachrichtungen freut uns sehr. Diesen steht die Teilnahme zu denselben Konditionen offen, wie den Mitgliedern der Bayerischen Architektenkammer.