Teilnahmebedingungen

Anmeldung

Eine Anmeldung erfolgt, wenn nicht anders erbeten, schriftlich über die Online-Anmeldemaske unter www.byak.de. Da die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Mündliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Anmeldebestätigung/Rechnung

Ihre Anmeldung ist verbindlich (sofern nicht anders ausgewiesen). Nach Anmeldung erhalten Sie die Rechnung und weitere Informationen in der Regel 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn. Ist die Veranstaltung zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung ausgebucht, erfolgt eine unverbindliche Aufnahme auf die Warteliste. Sollte die Teilnahme aus sonstigen Gründen nicht möglich sein, werden Sie umgehend benachrichtigt (siehe Allgemeine Zahlungsbedingungen). 

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr ist personengebunden und richtet sich satzungsgemäß nach dem Status der Person (Kammermitglied/ Juniormitglied/ Studierend/ Absolvent/ Gast), die tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt. Gästen (Nichtmitgliedern) wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. 

Ermäßigung für Kammermitglieder, Juniormitglieder, Studierende und Absolventen

Kammermitgliedern, Juniormitgliedern, Studierenden und Absolventen wird eine um ca. 25 % ermäßigte Teilnahmegebühr berechnet. 

Zusätzliche Reduzierung für beitragsreduzierte bzw. beitragsbefreite Kammermitglieder

Kammermitglieder können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziff. 13.3 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung und Ziff. 2.2 und 2.4. der Beitragsordnung der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) Antrag auf Reduzierung der Teilnahmegebühr stellen. Die Reduzierung beträgt 75% der ermäßigten Teilnahmegebühr. Diese kann, soweit das Kontingent der hierfür zur Verfügung stehenden Plätze (15 %) nicht ausgeschöpft ist, i. d. R. nur nach Übermittlung dieses Antrags bis 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn gewährt werden. Im Ausnahmefall, bei Anmeldung und Antragstellung von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn müssen die Unterlagen vollständig spätestens am Tag der Veranstaltung vorliegen. Liegen am Tag der Veranstaltung die Unterlagen nur unvollständig vor, bzw. kann dem Antrag inhaltlich nicht stattgegeben werden, so ist die vollständige Teilnahmegebühr zu entrichten.

Veranstaltungen können maximal auf bis zu € 65,00 ermäßigt werden. Von einer Reduzierung ausgenommen sind in den Teilnahmegebühren enthaltene Zusatzleistungen (wie z. B. Kosten für Verpflegung, Material und Unterbringung) sowie Exkursionen und Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl bis 20 Personen. 

Rücktritt/Ersatz

Bei Abmeldungen innerhalb von sieben Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Wird die Anmeldung am Tag der Veranstaltung zurückgezogen oder erscheint eine angemeldete Person nicht, wird die volle Gebühr fällig. Diese Gebühr entfällt, wenn der Veranstalterin rechtzeitig eine Person gleichen Status benannt wird. Eine Absage muss schriftlich erfolgen. 

Programmänderungen/Erstattungsanspruch

Programmänderungen bleiben vorbehalten. Soweit möglich werden diese im Deutschen Architektenblatt und im Internet unter www.byak.de bekannt gegeben. Angemeldete Personen erhalten vor Veranstaltungsbeginn eine Mitteilung, falls wesentliche Änderungen eingetreten sind. Bei Ausfall einer Veranstaltung werden die Gebühren vollständig zurückbezahlt. Darüber hinaus besteht kein Erstattungsanspruch. 

Juniormitglieder

Juniormitglieder entrichten die für Kammermitglieder festgesetzten Gebühren. 

Absolventen

Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung, welche die Voraussetzungen nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, oder Art. 6 Abs. 2 des Bayerischen Baukammerngesetzes (BauKaG) erfüllen und die zur Eintragung in die Bayerische Architektenbzw. Stadtplanerliste eine nachfolgende praktische Tätigkeit nach Art. 3 BauKaG ausüben, entrichten die für Kammermitglieder festgesetzten Gebühren. Dieser Absolventenstatus gilt bis zu einem Jahr nach o. g. Studienabschluss (Datum der Abschlussurkunde). Zum Nachweis senden Sie mit der Anmeldung eine Kopie der Abschlussurkunde bis spätestens 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn an akademie@byak.de. Liegen am Tag der Veranstaltung die Unterlagen nur unvollständig vor bzw. kann dem Antrag inhaltlich nicht stattgegeben werden, so ist die vollständige Teilnahmegebühr (Gäste) zu entrichten. 

Studierende

Die Teilnahme von Studierenden der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung ist bei freien Plätzen möglich. Sie entrichten die für Kammermitglieder festgesetzte Teilnahmegebühr. Zum Nachweis ist mit der Anmeldung eine Kopie einer zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Immatrikulationsbescheinigung bis spätestens 14 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn an akademie@byak.de zu senden. Liegen am Tag der Veranstaltung die Unterlagen nur unvollständig vor, so ist die vollständige Teilnahmegebühr (Gäste) zu entrichten. Weitere Ermäßigungen (z. B. nach Ziff. 13.3 der Gebührenordnung) können nicht gewährt werden.

Restplätze

Restplätze können 10 Tage vor der Veranstaltung zu einer bis zu 75 % ermäßigten Gebühr an Studierende vergeben werden. Veranstaltungen können maximal bis auf € 65,00 ermäßigt werden. Von einer Ermäßigung ausgenommen sind in den Teilnahmegebühren enthaltene Zusatzleistungen (wie z. B. Kosten für Verpflegung, Material und Unterbringung), Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl bis 20 Personen, Exkursionen sowie die Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen und ihre Einzelveranstaltungen.

Gesonderte Teilnahmebedingungen

Für Exkursionen, Tagestouren, Lehrgänge sowie Fachtagungen können gesonderte Teilnahmebedingungen gelten.

Stand: 11/2023

Allgemeine Zahlungsbedingungen

Die Bayerische Architektenkammer ist satzungsgemäß (gem. Ziff. 6.1 der Satzung der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer i. V. m. Ziff. 13 des Gebührentarifs zu Ziff. 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer) verpflichtet, für die Durchführung von Veranstaltungen Gebühren zu erheben.

Die Gebühren werden in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer und Kundennummer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der Bayerischen Architektenkammer bei der HypoVereinsbank München, IBAN: DE26 7002 0270 0000 0825 11, BIC: HYVE DEMM XXX zu überweisen.

Kann die Bayerische Architektenkammer bis 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn keinen Zahlungseingang feststellen, so erfolgt eine Zahlungserinnerung mit Fristsetzung von weiteren 14 Tagen. Diese Zahlungserinnerung führt noch nicht zu vom Teilnehmenden zusätzlich zu begleichenden Mahngebühren.

Bei Nichtbegleichung des offenen Rechnungsbetrages entstehen im nächsten Schritt im Abstand von 14 Tagen jeweils zusätzlich zum Rechnungsbetrag gem. Ziff. 4 der Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer folgende Mahngebühren:

1. Mahnung       5 % der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch € 5,00,

2. Mahnung       10 % der Veranstaltungsgebühr, mindestens jedoch € 10,00.

Eine weitere Mahnung erfolgt nicht. Mögliche offene Rechnungsbeträge werden im nächsten Schritt zwangsvollstreckt. Die Zwangsvollstreckung der Bayerischen Architektenkammer kann unmittelbar veranlasst werden und wird 14 Tage nach der 2. Mahnung umgesetzt.

Die Bayerische Architektenkammer ist für die Vollstreckung ihrer Beitrags-, Gebühren- und Kostenforderungen selbst Anordnungs- und Vollstreckungsbehörde (Art. 19, Abs. 3 BauKaG). Sofern die Gesamtforderung innerhalb der genannten Frist ausgeglichen wurde, wird selbstverständlich von einer zwangsweisen Durchsetzung abgesehen.

Bei nicht ausgeglichenen Zahlungsrückständen ist eine Anmeldung für weitere Veranstaltungen der Akademie für Fort- und Weiterbildung nur gegen Vorkasse möglich.

Bitte beachten Sie auch unsere Teilnahmebedingungen.

Stand: 11/2023

Datenschutzrechtliche Hinweise (Art. 12 DSGVO)

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer werden die in der Anmeldung für eine Veranstaltung erhobenen Daten gespeichert. Zum Zweck der Durchführung von Kursbuchungen (Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung) und für die damit verbundenen Servicedienste (z. B. Sicherstellung der zwischen Ihnen und uns bestehenden Korrespondenz) erheben, speichern und verarbeiten wir während des Bestell- und Buchungsvorgangs personenbezogene Daten. Ebenfalls verwenden wir die Daten, selbstverständlich anonymisiert, für statistische Zwecke. Ein Rückschluss auf Ihre Person ist in diesem Fall nicht möglich.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Abwicklung von Bestellvorgängen mitteilen, können aus handels- und steuerrechtlichen Gründen bis zu 12 Jahren gespeichert werden. Dies gilt nicht für personenbezogene Daten, die im Zuge der Führung der Architekten- oder Stadtplanerliste (Art. 4/Art. 6 BauKaG) sowie der Liste der Juniormitglieder erhoben werden. Zu dauerhaften Erfüllung der gesetzlichen Auskunftspflichten (Art. 20 BauKaG) werden diese nicht gelöscht.

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. Wenden Sie sich hierzu an info@byak.de.

Weitere Auskünfte erteilt die/der Datenschutzbeauftragte der Bayerischen Architektenkammer: E-Mail datenschutz@byak.de, Tel (089)13 98 80-0.