Ermäßigungen / Fördermöglichkeiten

1. Ermäßigung der Teilnahmegebühr

Anspruch auf Ermäßigung haben Kammermitglieder, deren Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr 23.000 Euro nicht übersteigt, oder die Altersbezüge erhalten, oder die den Architektenberuf nicht mehr ausüben, sowie Kammermitglieder, die im Veranstaltungsjahr aus persönlichen wirtschaftlichen Gründen (insbesondere Arbeitslosigkeit, Elternzeit) keine beruflichen Einkünfte beziehen. Die Ermäßigung beträgt 75 Prozent der Teilnahmegebühr. Sie kann gewährt werden, soweit das Kontingent der hierfür zur Verfügung stehenden Plätze (15 Prozent) nicht ausgeschöpft ist.

Veranstaltungen können bis maximal € 65,- ermäßigt werden. Von einer Ermäßigung ausgenommen sind in den Teilnahmegebühren enthaltene Zusatzleistungen (wie z.B. Kosten für Verpflegung, Transport, Material und Unterbringung, sofern im Preis enthalten) sowie Exkursionen und Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 20 Teilnehmer (vgl. Ziff. 12.3 des Gebührentarifs zur Gebührenordnung (PDF) und Ziff. 2.2 der Beitragsordnung (PDF) der Bayerischen Architektenkammer der Bayerischen Architektenkammer). Die ermäßigte Teilnahmegebühr ist in diesem Fall in der Akademie zu erfragen

Das nähere Verfahren wird in den Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer (Teilnahmebedingungen) geregelt.

2. Fördermöglichkeiten

Informationen über diverse Angebote des Bundes und der Länder hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Seite Rund um Weiterbildung zusammengetragen.

Bitte beachten Sie:

Eine Kombination verschiedener Ermäßigungen bzw. Förderungen ist nicht möglich.

Wir sind bei der Bundesagentur für Arbeit nicht als Maßnahmenträger akkreditiert. Eine Förderung durch die Bundesagentur oder das Jobcenter muss als Einzelfallentscheidung mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter:in vereinbart werden.

Die Ausgabe von Prämiengutscheinen endete nach 13 Programmjahren zum 31.12.2021.