Bayerische Architektenkammer
Körperschaft des Öffentlichen Rechts
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80637 München
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Informationen zu Seminaren zur Eintragung
Von entscheidender Bedeutung für die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste ist, neben einem Studium, das den Definitionen nach Art. 4 (2) Ziff. 2 bzw. Art. 6 (2) Ziff. 2 des Baukammerngesetzes (BauKaG) entspricht, die nachgewiesene, mindestens zweijährige praktische Erfahrung (Berufspraktikum). Die Inhalte der praktischen Tätigkeit einschließlich erforderlicher Fortbildungsmaßnahmen, deren Bewertung sowie die Organisation, Anerkennung und Überwachung von im Ausland erbrachten Teilen des Berufspraktikums nach Art. 18 (2) Ziff. 9 BauKaG finden Sie hier. Nach §7 (2) der Satzung können berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Bayerischen Architektenkammer auf die Zeit der berufspraktischen Tätigkeit angerechnet werden.
Sofern Sie im Rahmen Ihrer mind. zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit keine Möglichkeit hatten, den in der Satzung erwähnten Bereich „c) Genehmigungsplanung / formelle Planung“ praktisch kennen zu lernen, können Sie durch den Besuch des Seminars zur Eintragung „Der vollständige Bauantrag - Genehmigungsplanung“ das Fehlen dieser Kenntnisse kompensieren.
Da sich die Arbeit in Architekturbüros – analog zu anderen Bereichen der Wirtschaft – zunehmend spezialisiert, ergeben sich bei der Eintragung in die Architektenliste häufig Probleme des Nachweises der Bereiche „e) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen“ und „f) Baustellenpraxis (Baubetrieb, Objekt- und Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation)“.
Um denjenigen, die in ihrem Büroalltag wenig Gelegenheit haben, sich mit diesen Bereichen auseinanderzusetzen, trotzdem die Möglichkeit der Eintragung zu geben, wird die "Seminarreihe zur Eintragung - Vergabe und Baustellenpraxis“ angeboten. Sie wird innerhalb eines Halbjahres durchgeführt und entspricht der ehemaligen "Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen".
Die "Seminarreihe zur Eintragung - Vergabe und Baustellenpraxis“ besteht aus sechs Einzelseminaren:
| Terminplanung | ||
| Baukostenplanung und -kontrolle | ||
| Architektenvertrag und Bauvertrag | ||
| VOB - Ausschreibung und Vergabe | ||
| Haftung des Architekten | ||
| Objektüberwachung und Sicherheit am Bau |
Sofern ein oder mehrere Inhalte der Bereiche e) und f) nicht durch eine berufspraktische Tätigkeit nachgewiesen werden können, ist die komplette "Seminarreihe zur Eintragung - Vergabe und Baustellenpraxis“ zu besuchen.
Hochschulabsolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur, die an dieser Seminarreihe teilnehmen, können alternativ zum Seminar "Objektüberwachung und Sicherheit am Bau" das Seminar "Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Einführung in die Objektüberwachung" besuchen.
Eine Übersicht über die derzeit angebotenen Seminarreihen zur Eintragung finden Sie hier.
Eine Übersicht über die derzeit angebotenen Seminare „Genehmigungsplanung“ finden Sie hier.
Die Bereiche a), b), d), g), h), i) in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur sowie die Bereiche a), b), d), g) h) i), j) in der Fachrichtung Landschaftsarchitektur aus § 2 (2) der Satzung können nicht durch Fortbildungsnachweise kompensiert werden.
In der Fachrichtung Stadtplanung besteht für alle Bereiche (a – h) der Satzung aktuell keine Kompensationsmöglichkeit durch Fortbildungsnachweise.
Für Personen, die ihre praktische Tätigkeit ausreichend nachweisen können, ist der Besuch der Seminare zur Eintragung keine Eintragungsvoraussetzung.
Selbstverständlich können alle Seminare auch einzeln auch von Nichtmitgliedern ohne aktuelle Eintragungsabsicht und von bereits eingetragenen Kammermitgliedern und Juniormitgliedern besucht werden.
Seit dem 1. Januar 2024 können Absolventinnen und Absolventen Juniormitglied der Bayerischen Architektenkammer und damit gleich nach dem Studium, mit Beginn der berufspraktischen Tätigkeit, Teil des Netzwerks werden. Wie das geht? Ganz einfach... informieren Sie sich hier.