Abstandsflächenrecht und öffentliches Baunachbarrecht

Seminar

Nummer:

18429

Datum:

Mittwoch, 17.10.2018
09.00 - 13.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Prof. Dr. Michael Hauth, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar

Ansprechpartner/in:

Maria Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten, die regelmäßig mit Baugenehmigungsverfahren befasst sind.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung detaillierter Kenntnisse des Abstandsflächenrechts unter Berücksichtigung der Änderungen, die mit der Novelle der BayBO (Bayerische Bauordnung) am 1. September 2018 in Kraft treten.

Inhalt

Zwei Problemkreise, die den Architekten bei fast jedem Bauvorhaben beschäftigen und die sich oftmals überschneiden, werden in diesem Seminar behandelt: Der erste Teil stellt die komplizierten Vorschriften des Abstandsflächenrechts umfassend dar. Wie sind diese Vorschriften mit dem Ziel einer maximalen Ausnutzung des Grundstücks gewinnbringend anzuwenden? Wann wird das Abstandsflächenrecht durch das Planungsrecht verdrängt (Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO)? Wann findet das 16-m-Privileg Anwendung? Wann sind Balkone, Erker und Dachgauben abstandsflächenirrelevant? Der zweite Teil stellt das öffentliche Nachbarrecht aus der Sicht des Architekten und Bauherrn dar: Wann bedarf es einer Nachbarunterschrift? Welche Rechte kann ein Nachbar überhaupt geltend machen (Abstandsflächenrecht, Gebot der Rücksichtnahme etc.)?

Themen

Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO | Verlagerung der Abstandsflächen auf benachbarte Grundstücke | 16-m-Privileg | Abweichende Abstandsflächen durch gemeindliche Satzung | Balkone, Erker, Dachgauben | Garagen-/Tiefgaragenzufahrten | Solaranlagen, Einfriedungen etc. | Nachbarrecht aus Sicht des Architekten: Beteiligung gem. Art. 66 BayBO | Eingeschränkte Nachbarrechte | Gebot der Rücksichtnahme | Gebietsgewährleistungsanspruch

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.