Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich insbesondere an Architekten, die bereits über Erfahrung in der Ausschreibung, der Vergabe und der Bauleitung verfügen.
Zielsetzung
Neben einer Darstellung der rechtsverbindlichen Grundlagen sollen Erläuterungen anhand praktischer Beispiele dazu beitragen, das gewonnene Wissen zeitnah im Arbeitsalltag einzusetzen.
Inhalt
Nachträge bei vergebenen Bauleistungen stellen für den Architekten häufig ein Ärgernis dar und stoßen bei den Bauherren regelmäßig auf Unverständnis. Trotzdem werden Nachforderungen von Werkunternehmern oft bereits kurz nach Beginn der Baumaßnahmen eingereicht. Für den Architekten bedeutet dies, dass er damit insbesondere in honorartechnischer Hinsicht sowie aus haftungsrechtlichen Gründen souverän und kompetent umgehen muss. Das Seminar soll den Architekten dazu befähigen, auf Nachträge gelassen zu reagieren. Mehrkosten können u. a. aus Mengenänderungen, geänderten Anordnungen, Fehlern in der Ausschreibung oder anderen Gründen entstehen. All diese Nachträge sind vom Architekten unterschiedlich zu werten und zu behandeln. Der Auftraggeber ist entsprechend aufzuklären.
Themen
Was ist ein Nachtrag? | Nachtrag aus geänderten Anordnungen und zusätzlichen Leistungen | Nachtrag aus Planungsänderungen | Nachtrag im Pauschalvertrag | Nachtrag über Behinderungskosten | Preisgrundlagen | Einstellungsrecht hinsichtlich der Arbeiten des Werkunternehmers bei fehlender Einigung über die Nachtragsforderungen | Rechtsprechung zur Veränderung der anrechenbaren Kosten | Auswirkung auf das Honorar | Haftung | Umgang mit Nachträgen im Kosten- und Terminmanagement