Das neue Bauproduktenrecht in der BayBO 2018

Informationsveranstaltung

Nummer:

19233

Datum:

Donnerstag, 17.01.2019
09.30 - 14.30 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
95,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Dr. Astrid Lusch, Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin
Dipl.-Ing. (FH) Oliver Pätzold, Architekt, Kempten
MR Dipl.-Ing. Univ. Gernot Rodehack, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ansprechpartner/in:

Julia Strohwald, 089/139880-32, strohwald@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten, Ingenieure und Absolventen, die mit Planung und/oder Ausschreibung sowie Bauüberwachung befasst sind.

Zielsetzung

Die Veranstaltung will einen Überblick über das novellierte Bauproduktenrecht geben und mögliche Unsicherheiten aufklären.

Inhalt

Am 1. September 2018 treten in der Novelle der Bayerischen Bauordnung zahlreiche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Bedingt durch das Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 zu nationalen Zusatzanforderungen an Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung wird nun auch die Bayerische Bauordnung an die EU-Vorgaben angepasst. Zudem erfolgt am 1. Oktober 2018 die Einführung eines einheitlichen Regelwerkes für Technische Baubestimmungen. Dabei kommen künftig auf die Architekten eine besondere Verantwortlichkeit und Haftung zu. Gleichzeitig herrscht große Unsicherheit, wie mit den Produkten umzugehen ist und was Planer und Verwender bei diesen Produkten beachten müssen.

Die Veranstaltung erläutert das Bauproduktenrecht und weist auf die Änderungen hin. Die Auswirkungen auf die Praxis wie auch der Umgang mit den bauaufsichtlichen Zulassungen werden dargestellt. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Bereich des Brandschutzes sowie der Materialökologie.

Themen

Überblick über das neue Bauproduktenrecht, Darstellung der Rechtslage, grundsätzliche Änderungen, Auswirkungen auf die Berufspraxis | Brandschutz im Bauproduktenrecht | Gesundheitsschutz im bauaufsichtlichen Kontext | Diskussion

Hinweis

Die Teilnehmeranzahl ist auf 40 Personen begrenzt.