Kostenermittlung, -schätzung und -berechnung mit BKI-Kostenplaner

Workshop

Nummer:

19179

Datum:

Mittwoch, 06.02.2019
09.30 - 17.30 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
255,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
175,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Annette Dyckmans, Architektin, BKI, Stuttgart

Ansprechpartner/in:

Maria Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Dieser Workshop richtet sich an alle Architekten, Landschafts- sowie Innenarchitekten, die qualitäts- und kostenbewusst planen und ihre Erfahrungen um die bewährten Verfahren und Kennzahlen des BKI ergänzen wollen.

Zielsetzung

In diesem Seminar werden die methodische Kostenschätzung und -berechnung durch die Möglichkeiten des BKI-Kostenplaners vorgestellt, die Implementierung erläutert und der Umgang vermittelt.

Inhalt

Das BKI ist eine Einrichtung der deutschen Architektenkammern, die Architekten und Bauherren auf der Basis von ca. 3.000 abgerechneten Bauprojekten valide Kostenermittlungsdaten zur Verfügung stellt. Der BKI-Kostenplaner unterstützt bei der sicheren Erstellung von Kostenberechnungen.

Themen

DIN 276 und Anwendung im Kostenplaner | Kostenrahmen und -schätzung mit Vergleichsobjekten | Kostenberechnung mit und ohne Simulation | Plausibilitätsprüfungen | Ausdrucke für Bauherren | Softwaregestützte Praxisübungen | Anwendung wesentlicher Programmfunktionen | Erstellen von Kostenplänen mit Formularen nach DIN 276 | Zugriff auf BKI-Baukosten

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Das Seminar findet in Kooperation mit dem BKI (Baukosteninformationszentrum) statt. Bei Anmeldung erhalten Sie kostenlos die Testversion des BKI-Kostenplaners, geeignet für PC, nicht jedoch für Mac, sowie das Anwenderhandbuch. Bitte bringen Sie ein eigenes Laptop mit installierter Testversion mit. Hilfreich für die Teilnahme an der Veranstaltung sind der Besuch des Seminars "Baukostenplanung und -kontrolle" oder Grundkenntnisse zur DIN 276 und DIN 277.