Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen

Seminarreihe

Nummer:

19180

Datum:

von 06.02.2019 09.30 - bis 13.03.2019 17.30 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
640,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
640,00€

Dozent/in:

Carsten Eichler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, Architekt, ö. b. u. v. SV für Honorare und Leistungen der Arch. und Ing., Würzburg
Dipl.-Ing. Univ. Christian Köhler, Architekt, München
Dorothea Thilo, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, München
Dr. Achim Neumeister, Rechtsanwalt, München
Dr. Karlgeorg Stork, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Prof. Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Wolfdietrich Kalusche, Architekt, Cottbus

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

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Von entscheidender Bedeutung für die Eintragung in die Architektenliste ist nachweisliche praktische Erfahrung. Nach Art. 4

BauKaG sind auf die Zeit der praktischen Tätigkeit berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der Architektenkammer im Aufgabenbereich der technischen und wirtschaftlichen Planung sowie des Baurechts anzurechnen.

Da sich die Arbeit in Architekturbüros - analog zu anderen Bereichen der Wirtschaft - zunehmend spezialisiert, ergeben sich bei der Eintragung in die Architektenliste häufig Probleme des Nachweises der Beschäftigung mit den Leistungsphasen 6 bis 8, Vergabe und Objektüberwachung (Leistungsphase 9 ist keine Eintragungsvoraussetzung!).

Um Hochschulabsolventen, die in ihrem Büroalltag wenig Gelegenheit haben, sich mit diesen Leistungsphasen auseinanderzusetzen, trotzdem die Möglichkeit der Eintragung zu geben, wird die Seminarreihe "Eintragungsvoraussetzungen" angeboten. Sie wird innerhalb eines Halbjahres durchgeführt. Am Ende eines jeden Seminars werden Teilnahmebestätigungen ausgegeben.

Hinweis

Sofern für die Leistungsphasen 1 bis 8 Nachweise der praktischen Tätigkeit zwar vorhanden sind, diese für die Eintragung aber noch nicht ausreichen, besteht für Absolventen die Möglichkeit, diese Teilbereiche individuell modular durch den Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen der Bayerischen Architektenkammer zu ergänzen.

Für Absolventen, die ihre praktische Tätigkeit ausreichend nachweisen können, ist der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen keine Eintragungsvoraussetzung.

Selbstverständlich können alle Seminare auch von Absolventen ohne aktuelle Eintragungsabsicht und von bereits eingetragenen Kammermitgliedern besucht werden.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise:
'Informationen zur Eintragungsreihe für Absolventen'

Diese Seminarreihe findet in München statt.