Die Bayerische Bauordnung in der Praxis

Seminar

Nummer:

19225

Datum:

Dienstag, 26.03.2019
09.00 - 17.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Prof. Dr. Michael Hauth, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar
Kathrin Körner, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Ref. f. Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer
Dipl.-Ing. (FH) Uwe Gutjahr, Architekt, Freier Berater d. Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayer. Architektenkammer

Ansprechpartner/in:

Maria Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Grundlagenseminar richtet sich an Architekten und Absolventen und bietet einen Einstieg in die Bauordnung unter Berücksichtigung der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. September 2018.

Inhalt

Wer gedacht hat, nach mehreren Jahren BayBO seien alle Fragen geklärt, wird durch die Praxis eines Besseren belehrt. Wer weiß schon, dass im Freistellungsverfahren nicht weiter nach den eingereichten Plänen gebaut werden kann, wenn sich die Rechtslage, z. B. der zugrundeliegende Bebauungsplan, ändert? Wer kennt alle, allein in den zurückliegenden Jahren beschlossenen Änderungen zum barrierefreien Bauen?

Das Seminar befasst sich mit solchen und anderen inzwischen aufgetretenen Problemen, aber auch mit grundsätzlichen Fragen des Bauordnungsrechts. Fragen des Brandschutzes und der bautechnischen Nachweise werden ebenso behandelt wie Verantwortung und Haftungsrisiko des Architekten, z. B. im Zusammenhang mit dem Vorbescheid und seiner Reichweite. Dabei werden auch die Änderungen und Neuregelungen berücksichtigt, die mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung am 1. September 2018 in Kraft treten.

Themen

Besondere Probleme beim Freistellungs- und beim vereinfachten Genehmigungsverfahren | Sonderbauten und Gebäudeklassen | Bauvorlagen, Bautechnische Nachweise lt. Art. 62a und 62b BayBO | Brandschutzsystematik | Stellplatznachweis - Stellplatzsatzungen | Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen | Klimaschutz in der BayBO | Art. 48 Barrierefreies Bauen | Vorbescheid - Geltungsdauer und Verlängerung - Haftung

Hinweis

Die Teilnehmeranzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Seminar das sehr umfangreiche Thema Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO leider nicht behandeln können. Hierzu empfehlen wir Ihnen unser Seminar "Abstandsflächenrecht und öffentliches Baunachbarrecht".
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet.
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bauzentrum München statt.