Baudurchführung in der Landschaftsarchitektur: Abnahme und Mängelhaftung bei Pflanzen

Seminarreihe

Nummer:

19436

Datum:

Samstag, 12.10.2019
09.30 - 17.00 Uhr

Termin speichern

Veranstaltungsort:

Design Offices München Arnulfpark
Luise-Ullrich-Straße 20
80636 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die fünfteilige Seminarreihe richtet sich an berufserfahrene Landschaftsarchitekten. Aufgrund der Besprechung von grundsätzlichen Fragen ist sie aber auch für Berufseinsteiger geeignet. Der Besuch der anderen Teile ist keine Teilnahmevoraussetzung.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, den Seminarteilnehmern einen Einblick in die typischen Themen der Abnahme und Mängelhaftung zu geben.

Inhalt

Im Spannungsfeld zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen ist es die Aufgabe des Landschaftsarchitekten, den Bauablauf zu überwachen, um ein mängelfreies und funktionstaugliches Werk herbeizuführen. Zugleich ist er verpflichtet, den Bauherrn fachlich und im Rahmen seiner Sachwalterpflicht auch baurechtlich zu informieren, aufzuklären und zu beraten. Die besonderen Regelungen der DIN 18916 für Pflanzarbeiten stellen die Baubeteiligten vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme.

Das Seminar vermittelt einen praxisorientierten Umgang mit den technischen und rechtlichen Besonderheiten bei Abnahme von Pflanzleistungen und Mängelansprüchen. Entlang des Ablaufs auf der Baustelle werden Problemstellungen aus fachlicher und juristischer Sicht besprochen. Zugleich werden Haftungsfallen erläutert und Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des rechtlichen Hintergrunds, in der Hauptsache des VOB/B-Vertrags, aufgezeigt.

Themen

Vertragliche Pflichten | Rechte bei Lieferung nicht vertragsgemäßer Baustoffe | Mängelrechte im VOB- und BGB-Vertrag | Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege | Abnahmereife von Pflanzarbeiten | Arten und Form der Abnahme | Rechte bei Zerstörung oder Beschädigung von Pflanzungen vor Abnahme | Schutz der Leistung bis zur Abnahme

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.