Architektenvertrag und Bauvertrag

Seminar

Nummer:

20183

Datum:

Mittwoch/Donnerstag, 05./06.02.2020, 1. Tag 09.30 -17.00 Uhr
2. Tag 09.00 -16.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Straße 5
80333 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
280,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
190,00€

Dozent/in:

Dr. Karlgeorg Stork, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Dr. Thiemo Zweigle, Rechtsanwalt, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Dieses Seminar ist Teil der Reihe "Eintragungsvoraussetzungen" für Absolventen. Selbstverständlich ist eine Teilnahme von Kammermitgliedern, die ihr Wissen vertiefen möchten, möglich.

Zielsetzung

Das Seminar bietet eine systematische Einführung in das Werkvertragsrecht nach BGB sowie in die VOB/B anhand von Übungsbeispielen und aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung. Architektenvertrag und Bauvertrag werden ausführlich dargestellt und diskutiert.

Inhalt

Die Tätigkeit des Architekten unterliegt vielfältigen rechtlichen Bindungen. Das BGB regelt die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei der von den Vertragspartnern abzuschließende Architektenvertrag ein.

Der Architekt muss erhebliche Kenntnisse des Werkvertragsrechts und der entsprechenden Vertragsvorschriften der VOB/B besitzen, um als sachkundiger Berater und Treuhänder bei Vertragsstörungen die eigenen Rechte und die des Bauherrn zu wahren.

Themen

Einführung in das Werkvertragsrecht | Unterschiede BGB-Werkvertrag und VOB-Werkvertrag | Gesetzes-Änderungen für Verträge ab 2018 | Rechtsnatur des Werkvertrags, Vollmacht des Architekten, Vergütungsregelung; Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des -nehmers in der Planungs- und Ausführungsphase, Behinderung und Unterbrechung, Abnahme, Verjährung von Mängelansprüchen, Sicherungsmittel des Auftragnehmers | Zustandekommen, rechtliche Grundlagen und Rechtsnatur des Architektenvertrags, wesentliche vertragliche Regelungen in Architektenverträgen | Vollmacht und Leistungspflichten des Architekten | Honorarvereinbarungen und Systematik der Abrechnung, Verjährung von Honoraransprüchen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.

Dieses Seminar ist Teil der
'Gesamtreihe Eintragungsvoraussetzungen' 05./06. Februar bis 01. April 2020 in München
Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der Seite
'Informationen zur Eintragungsreihe für Absolventen'.
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
hier.