Haftung für Baukosten

After-Work-Seminar

Nummer:

20394

Datum:

Dienstag, 13.10.2020
18.00 - 21.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Alexandra Riemann, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Nadja Schuh, 089/139880-44, schuh@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Büroinhaber und Mitarbeiter von Architekturbüros in leitender Funktion mit Vorkenntnissen zum Thema Haftung.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, diverse Strategien während des Projektablaufs aufzuzeigen, wie eine Haftung für unerwartete Veränderungen der Baukosten vermieden und abgewendet werden kann.

Inhalt

Die Baukosten stellen ein immer größeres Konfliktfeld zwischen Bauherren und Architekten dar. Je mehr die Baukosten allgemeinen konjunkturellen Schwankungen unterliegen, desto mehr Kostensicherheit beansprucht der Bauherr. Durch eindeutige Vertragsgestaltung, strukturierte Kostenkontrolle sowie ein geordnetes Berichtswesen kann nicht nur eine Haftung vermieden, sondern auch zusätzliches Honorar generiert werden.

Themen

Wann und in welchem Umfang haftet der Architekt für Baukostenerhöhungen? | Haftungsträchtige Vertragsklauseln rechtzeitig erkennen | Kostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung | Beratungspflichten gegenüber Bauherren | Kostenüberschreitungen und Haftpflichtversicherung | Umplanungen zur Kosteneinsparung: Anspruch auf zusätzliches Honorar? | Sind Bonus-Malus-Regelungen sinnvoll?

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt.