Zielgruppe
Dieses Seminar richtet sich an Inhaber und leitende Mitarbeiter von Landschaftsarchitekturbüros sowie mit der Vergabe und Projektleitung betraute Verantwortliche. Die Teilnehmenden sollten Anwendungskenntnisse der HOAI und der DIN 276 haben.
Zielsetzung
Den Teilnehmern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, auch komplexe Honorarermittlungen vorzunehmen und sichere Honorarvereinbarungen zu treffen.
Inhalt
Bedingt durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04. Juli 2019 mussten die Grundlagen für die Honorierung im Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und nachfolgend in der HOAI angepasst werden. Am 01. Januar 2021 ist die Änderungsverordnung zur HOAI in Kraft getreten. Damit wurden die Vorgaben aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen umgesetzt. Zentrale Änderung ist die nun nicht mehr gegebene Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorare. Dies führt zu größeren Spielräumen bei der Leistungs- und Honorarvereinbarung zwischen den Parteien.
Das System der Honorarbemessung nach Objektzuordnung, Honorarzone, anrechenbare Kosten und Honorartafel, wie es in der HOAI verankert ist, ist dennoch gültig. Deshalb können Leistungs- und Honorarvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch weiterhin unter Bezugnahme auf das Preisrecht geschlossen werden.
Die HOAI 2021 führt dazu, dass sich die Vertragsparteien vermehrt mit den wirtschaftlichen Bedingungen der Leistungserbringung wie z. B. auch mit auskömmlichen Zeithonoraren befassen müssen.
Themen
Zuordnung und Abgrenzung der Objekte der Freianlagen gegenüber Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken | Anrechenbare Kosten der Freianlagen | Planen und Bauen im Bestand bei Freianlagen | Technische Anlagen in Freianlagen | Spezialfall Fußgängerbereich | Zeithonorare