Die HOAI für Landschaftsarchitekten - Schwerpunkt Objektplanung Freianlagen

Seminar

Nummer:

21218

Datum:

Freitag, 02.07.2021
09.30 - 17.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

online

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Dieter Herrchen, Wiesbaden

Ansprechpartner/in:

Christine Businger, 089/139880-42, businger@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an Inhaber und leitende Mitarbeiter von Landschaftsarchitekturbüros sowie mit der Vergabe und Projektleitung betraute Verantwortliche. Die Teilnehmenden sollten Anwendungskenntnisse der HOAI und der DIN 276 haben.

Zielsetzung

Den Teilnehmern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die es ihnen ermöglichen, auch komplexe Honorarermittlungen vorzunehmen und sichere Honorarvereinbarungen zu treffen.

Inhalt

Bedingt durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04. Juli 2019 mussten die Grundlagen für die Honorierung im Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und nachfolgend in der HOAI angepasst werden. Am 01. Januar 2021 ist die Änderungsverordnung zur HOAI in Kraft getreten. Damit wurden die Vorgaben aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen umgesetzt. Zentrale Änderung ist die nun nicht mehr gegebene Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorare. Dies führt zu größeren Spielräumen bei der Leistungs- und Honorarvereinbarung zwischen den Parteien.

Das System der Honorarbemessung nach Objektzuordnung, Honorarzone, anrechenbare Kosten und Honorartafel, wie es in der HOAI verankert ist, ist dennoch gültig. Deshalb können Leistungs- und Honorarvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch weiterhin unter Bezugnahme auf das Preisrecht geschlossen werden.

Die HOAI 2021 führt dazu, dass sich die Vertragsparteien vermehrt mit den wirtschaftlichen Bedingungen der Leistungserbringung wie z. B. auch mit auskömmlichen Zeithonoraren befassen müssen.

Themen

Zuordnung und Abgrenzung der Objekte der Freianlagen gegenüber Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken | Anrechenbare Kosten der Freianlagen | Planen und Bauen im Bestand bei Freianlagen | Technische Anlagen in Freianlagen | Spezialfall Fußgängerbereich | Zeithonorare

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
Als Online-Konferenztechnik wird Zoom verwendet. Die Veranstaltung wird voraussichtlich mit Audio- und Videobeteiligung aller Teilnehmer durchgeführt. Für die Teilnahme wird ein Computer mit Soundcard, stabiler Internetverbindung, Webcam (wenn möglich) und Mikro benötigt. Die Verwendung eines Headsets ist empfehlenswert. Sie erhalten vor Veranstaltungsbeginn einen Zugangslink, über den Sie in den virtuellen Veranstaltungsraum gelangen. Ob Ihr Arbeitsplatz die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt können Sie hier testen:
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