Brandschutz bei Versammlungsstätten

Seminar

Nummer:

23146

Datum:

Dienstag, 09.05.2023
09.30 - 14.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Ansprechpartner/in:

Julia Schmitt, 089/139880-86, jschmitt@byak.de

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Alternative Termine und Orte:

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten und Innenarchitekten mit Berufserfahrung und Grundkenntnissen im vorbeugenden baulichen Brandschutz.

Zielsetzung

Neben der Vermittlung der erforderlichen brandschutztechnischen Kenntnisse für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten werden auch Lösungen aufgezeigt, wie Veranstaltungen mit vielen Personen in Gebäuden durchgeführt werden können, für die es keine Baugenehmigung nach der Versammlungsstättenverordnung gibt.

Inhalt

Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen mit vielen Besuchern und Mitwirkenden, z. B. Diskotheken, Theater, Kinos, große Gaststätten und Seminarräume aber auch Sportstadien. Die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung reichen in Versammlungsstätten allein nicht aus, um die Schutzziele der Bayerischen Bauordnung zu erfüllen. Der Gesetzgeber hat deshalb für Versammlungsstätten eine eigene Sonderbauverordnung - die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) - erlassen. Darin sind nicht nur Bauvorschriften, sondern auch eine Reihe von Betriebsvorschriften enthalten.

Darüber hinaus regelt die Garagen- und Stellplatzverordnung die für eine Versammlungsstätte erforderlichen Stellplätze für Besucher und Mitwirkende.

Themen

Anwendungsbereich und Begriffe | Anforderungen an Wände, Decken und Dächer | Bemessung und Führung von Rettungswegen | Technische Anlagen und Einrichtungen | Brandverhütung | Vorübergehende Verwendung von Räumen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.