Grundlagenseminar HOAI und Architektenvertrag

Seminar

Nummer:

23209

Datum:

Donnerstag, 20.07.2023
09.30 - 13.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Kathrin Körner, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Referentin für Recht und Berufsordnung der ByAK
Kerstin Menzel, Rechtsanwältin, Referentin für Recht und Berufsordnung, Bayerische Architektenkammer

Ansprechpartner/in:

Julia Schmitt, 089/139880-86, jschmitt@byak.de

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Alternative Termine und Orte:

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Planende aller Fachrichtungen. Die ausgewählten Themen sind sowohl für selbstständig Tätige als auch für freie und angestellte Mitarbeiter von Architekturbüros geeignet.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung aller maßgeblichen vertraglichen und honorartechnischen Grundlagen, die Architektinnen und Architekten zur wirtschaftlichen Absicherung seiner Berufsausübung und zur Vermeidung von Honorarverlusten benötigt.

Inhalt

Um bei Verhandlungen kompetent auftreten zu können und die eigene Berufsausübung wirtschaftlich abzusichern, ist es für Architekt*innen bereits zu Beginn ihrer Berufstätigkeit wichtig, sich mit den Essentials des Werkvertragsrechts, den besonderen Inhalten von Architektenverträgen und den zu beachtenden Formvorschriften vertraut zu machen. Dabei ist das seit 1. Januar 2018 neu geregelte Architektenvertragsrecht ein wesentliches Element.

In diesem Seminar werden die hierzu wichtigen Grundlagen erläutert. Zusätzlich werden die Basics des Honorarrechts und die Änderungen in der HOAI 2021 vorgestellt.

Themen

Notwendigkeit des Abschlusses eines Architektenvertrags | Regelungsinhalte eines Architektenvertrags nach neuem Recht | Architektenvertrag und Honoraranspruch | Wesentliche Inhalte der HOAI 2021 | Zwingende Formvorschriften | Durchsetzung von Honoraransprüchen | Beantwortung individueller Fragen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.