Denkmal- und Ensembleschutz - Fallstricke bei Umbau, Ausbau und Abbruch

Seminar

Nummer:

17148

Datum:

Mittwoch, 26.04.2017
09.00 - 13.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Prof. Dr. Michael Hauth, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München/Weimar

Ansprechpartner/in:

Herr Rohwetter, 089/139880-75, rohwetter@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Projektleiter und Bauherren denkmal- oder ensemblegeschützter Gebäude und Anlagen.

Zielsetzung

Anhand praktischer Beispiele werden juristische Problemfälle im Denkmal- und Ensembleschutz erläutert.

Inhalt

Architekten und Bauherren werden oft überraschend mit Auflagen des Denkmalschutzes konfrontiert. Dies gilt gleichermaßen bei Abbruch bestehender Gebäude und Neubau sowie beim Umbau oder sonstigen Veränderungen, z. B. dem Einbau neuer Fenster oder eines Aufzugs. Betroffen sind oft auch Bauwerke, die selbst nicht unter Denkmalschutz stehen, aber Bestandteil eines geschützten Ensembles sind oder in der Nähe eines Denkmals liegen.

Das Seminar befasst sich zum einen mit den Voraussetzungen und Forderungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und zum anderen mit den Ansprüchen des Bauherrn auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veränderung und zum Abbruch. Abgerundet wird die Veranstaltung mit Hinweisen auf die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen.

Themen

Erlaubnispflicht nach Art. 6, Denkmalschutzgesetz (DSchG) | Wann liegt ein Denkmal im Sinne des Art. 1, Abs. 1, S. 1, DSchG vor? | Anspruch auf Erlaubnis für bauliche Veränderung | Anspruch auf Erlaubnis zum Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes | Praxisbeispiele

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
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'Veranstaltungsübersicht'
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
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