Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Projektleiter und Bauherren denkmal- oder ensemblegeschützter Gebäude und Anlagen.
Zielsetzung
Anhand praktischer Beispiele werden juristische Problemfälle im Denkmal- und Ensembleschutz erläutert.
Inhalt
Architekten und Bauherren werden oft überraschend mit Auflagen des Denkmalschutzes konfrontiert. Dies gilt gleichermaßen bei Abbruch bestehender Gebäude und Neubau sowie beim Umbau oder sonstigen Veränderungen, z. B. dem Einbau neuer Fenster oder eines Aufzugs. Betroffen sind oft auch Bauwerke, die selbst nicht unter Denkmalschutz stehen, aber Bestandteil eines geschützten Ensembles sind oder in der Nähe eines Denkmals liegen.
Das Seminar befasst sich zum einen mit den Voraussetzungen und Forderungen des bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und zum anderen mit den Ansprüchen des Bauherrn auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veränderung und zum Abbruch. Abgerundet wird die Veranstaltung mit Hinweisen auf die steuerliche Absetzbarkeit von Investitionen.
Themen
Erlaubnispflicht nach Art. 6, Denkmalschutzgesetz (DSchG) | Wann liegt ein Denkmal im Sinne des Art. 1, Abs. 1, S. 1, DSchG vor? | Anspruch auf Erlaubnis für bauliche Veränderung | Anspruch auf Erlaubnis zum Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes | Praxisbeispiele