Das neue Architektenrecht ab 1.1.2018 - Architekten und Juristen im Dialog

Fachtagung

Nummer:

17301

Datum:

Montag, 16.10.2017
10.00 - 15.00 Uhr

Termin speichern

Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Helmut Aschenbrenner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer, München
MR Dipl.-Ing. Hans Bock, Architekt, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Prof. Dipl.-Ing. Daniel Halswick, Architekt, Immobilienökonom, München
Dr. Hendrik Hunold, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Dr. Achim Neumeister, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Prof. Dipl.-Ing. Clemens Richarz, Architekt, Vorstandsmitglied der Bayerischen Architektenkammer, München
Grußwort: Christine Degenhart, Architektin, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer
Grußwort: Michael Then, Rechtsanwalt, Präsident der Rechtsanwaltskammer München
Moderation: Sabine Fischer, Rechtsanwältin, Hauptgeschäftsführerin der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Frau Strohwald, 089/139880-32, strohwald@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Fachtagung richtet sich an Projektleiter, an Verantwortliche im Qualitätsmanagement, an Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten, an Stadtplaner sowie an Rechtsanwälte.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist die Einführung des neuen Regelwerks und das Aufzeigen von Lösungen für den Planungsalltag.

Inhalt

Zum 1. Januar 2018 steht die Einführung des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts an. Erstmals werden die Besonderheiten von Bau- und Architektenverträgen in das Werkvertragsrecht des BGB integriert. Darin finden sich eigene Abschnitte zum Bau-, Verbraucherbau- sowie zum Architektenvertrag. Planer und Bauwirtschaft müssen sich ebenso wie Baujuristen auf das neue Regelwerk einstellen. Neue Begriffe wie "Planungsgrundlage" und "Kostenschätzung" werden eingeführt und müssen nun mit Inhalten gefüllt werden. Gleichzeitig sind für Bauverträge neue Vorgaben zu beachten, die anstelle der, bzw. ergänzend zur VOB/B treten. Um hier Haftungsfehler zu vermeiden bzw. die Grenzen zur Rechtsberatung zu erkennen, müssen auch Architekten darüber Bescheid wissen.

Themen

Architektenvertrag nach §§ 650 ff. BGB | Definition Planungsgrundlage | Umgang Sonderkündigungsrecht | Neue Haftungsgefahren

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt. Die Fachtagung wird in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer München veranstaltet. Der Besuch der Veranstaltung wird von der Rechtsanwaltskammer München mit vier Fortbildungsstunden bewertet.

Gestaltung Karte: Angelika Engl, Bayerische Architektenkammer, München