Zielgruppe
Die Fachtagung richtet sich an Projektleiter, an Verantwortliche im Qualitätsmanagement, an Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten, an Stadtplaner sowie an Rechtsanwälte.
Zielsetzung
Ziel der Veranstaltung ist die Einführung des neuen Regelwerks und das Aufzeigen von Lösungen für den Planungsalltag.
Inhalt
Zum 1. Januar 2018 steht die Einführung des neuen Bau- und Architektenvertragsrechts an. Erstmals werden die Besonderheiten von Bau- und Architektenverträgen in das Werkvertragsrecht des BGB integriert. Darin finden sich eigene Abschnitte zum Bau-, Verbraucherbau- sowie zum Architektenvertrag. Planer und Bauwirtschaft müssen sich ebenso wie Baujuristen auf das neue Regelwerk einstellen. Neue Begriffe wie "Planungsgrundlage" und "Kostenschätzung" werden eingeführt und müssen nun mit Inhalten gefüllt werden. Gleichzeitig sind für Bauverträge neue Vorgaben zu beachten, die anstelle der, bzw. ergänzend zur VOB/B treten. Um hier Haftungsfehler zu vermeiden bzw. die Grenzen zur Rechtsberatung zu erkennen, müssen auch Architekten darüber Bescheid wissen.
Themen
Architektenvertrag nach §§ 650 ff. BGB | Definition Planungsgrundlage | Umgang Sonderkündigungsrecht | Neue Haftungsgefahren