Nachweisführung nach DIN V 18599

Seminar

Nummer:

17324

Datum:

Mittwoch, 13.12.2017
09.30 - 17.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
HdA
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. (FH) Rainer Dirk, Architekt, ö. b. u. v. Sachverständiger für Wärmeschutz im Wohnungsbau, Regensburg

Ansprechpartner/in:

Frau Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten und Ingenieure, die bauphysikalische und anlagentechnische Grundlagenkenntnisse besitzen. Außerdem sollten sie bereits Nachweise entsprechend der EnEV erstellt haben.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist, die Nachweisführung exemplarisch an einem Beispiel für ein Nichtwohngebäude vorzustellen. Nur durch die Einbindung der neuen Methoden in einem frühen Planungsstadium ist es möglich, dem Bauherrn kostengünstige Varianten aufzuzeigen.

Inhalt

Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene EnEV sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2016 der spezifische Transmissionswärmeverlust HT um ca. 20% und die Jahresprimärenergie Qp um 25% abgesenkt werden. Ziel ist es, ab 2019 für neu errichtete Gebäude der öffentlichen Hand bzw. ab 2021 für alle Gebäude den Niedrigstenergiehaus-Standard einzuführen. Dabei wird darüber diskutiert, den KfW Standard Effizienzhaus 55 als Anforderung vorzuschreiben.

Die Gesamtbilanzierung nach DIN V 18599 berücksichtigt alle Energieströme im Gebäude. Dabei werden nicht nur der winterliche Heiz-, sondern auch der sommerliche Kühlfall sowie die Beleuchtungsenergie für Nichtwohngebäude betrachtet. Der dazu notwendige Rechengang wird in der zehnteiligen Norm DIN V 18599 ausführlich beschrieben. Die Nachweisführung ist nur in enger Kooperation mit der Fachplanung möglich. Der Architekt muss durch seinen Entwurf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wärmeverluste gering sind, unnötige Wärmeeinträge im Sommer vermieden werden, eine gute Tageslichtversorgung der Räume möglich ist und natürliche Lüftungsmöglichkeiten vorhanden sind. Danach muss eine entsprechend optimierte Anlagentechnik das energetische Konzept abrunden.

Geplant ist das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenzufassen. Dabei ist geplant auch für Wohngebäude das Verfahren nach DIN V 18599, nach einer Übergangsfrist, als alleiniges Verfahren für den öffentlich rechtlichen Nachweis vorzuschreiben.

Themen

Referenzgebäudeverfahren für Nichtwohngebäude | Ein- bzw. Mehrzonenmodelle| Nutzungsprofile | Sommerlicher Wärmeschutz: Verschattung | Tageslichtversorgung: Kunstlichtbedarf | Fensterflächenanteil: Fassadenkonzepte | Energieausweis für Nichtwohngebäude

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Dieses Seminar wird mehrfach angeboten. Alternative Termine und Orte zu dieser Veranstaltung sowie weiteres Fortbildungsangebot zum Thema finden Sie über unsere Such- und Filterfunktion in der
'Veranstaltungsübersicht'
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
hier.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bauzentrum München statt.