Nachweisführung nach DIN V 18599

Seminar

Nummer:

18124

Datum:

Mittwoch, 18.07.2018
09.30 - 17.00 Uhr

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Veranstaltungsort:

Kulturspeicher Würzburg
Oskar-Laredo-Platz 1
97080 Würzburg

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Ansprechpartner/in:

Maria Voss, 089/139880-43, voss@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Planer, die bauphysikalische und anlagentechnische Grundlagenkenntnisse besitzen und bereits Nachweise entsprechend der Energieeinsparverordnung ( EnEV) erstellt haben.

Zielsetzung

Ziel ist, die Nachweisführung an einem Beispiel für ein Nichtwohngebäude vorzustellen. Nur durch die Einbindung der neuen Methoden in einem frühen Planungsstadium ist es möglich, dem Bauherrn kostengünstige Varianten aufzuzeigen.

Inhalt

Die 2014 in Kraft getretene EnEV sieht vor, dass 2016 der spezifische Transmissionswärmeverlust HT um ca. 20% und die Jahresprimärenergie Qp um 25% abgesenkt werden. Ziel ist es, ab 2019 für neu errichtete Gebäude der öffentlichen Hand bzw. ab 2021 für alle Gebäude den Niedrigstenergiehaus-Standard einzuführen. Dabei wird diskutiert, den KfW Standard Effizienzhaus 55 als Anforderung vorzuschreiben.

Die Gesamtbilanzierung nach DIN V 18599 berücksichtigt alle Energieströme im Gebäude. Dabei werden nicht nur der winterliche Heiz-, sondern auch der sommerliche Kühlfall sowie die Beleuchtungsenergie für Nichtwohngebäude betrachtet. Der dazu notwendige Rechengang wird in der Norm DIN V 18599 ausführlich beschrieben. Die Nachweisführung ist nur in enger Kooperation mit der Fachplanung möglich. Der Architekt muss durch seinen Entwurf die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Wärmeverluste gering sind, unnötige Wärmeeinträge im Sommer vermieden werden, eine gute Tageslichtversorgung der Räume möglich ist und natürliche Lüftungsmöglichkeiten vorhanden sind. Eine entsprechend optimierte Anlagentechnik muss das energetische Konzept abrunden.

Geplant ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die EnEV und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammenzufassen. Dabei ist geplant auch für Wohngebäude das Verfahren nach DIN V 18599, nach einer Übergangsfrist, als alleiniges Verfahren für den öffentlich rechtlichen Nachweis vorzuschreiben.

Themen

Referenzgebäudeverfahren für Nichtwohngebäude | Ein- bzw. Mehrzonenmodelle| Nutzungsprofile | Sommerlicher Wärmeschutz: Verschattung | Tageslichtversorgung: Kunstlichtbedarf | Fensterflächenanteil: Fassadenkonzepte | Energieausweis für Nichtwohngebäude

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.
Die Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angerechnet. Weitere Informationen sowie die Anzahl der anerkannten Unterrichtseinheiten finden Sie
hier.