Architektenverträge nach dem 1.1.2018

Seminar / Online-Seminar /

Nummer:

18156

Datum:

Mittwoch, 28.02.2018
18.00 - 19.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Bayerische Architektenkammer
Haus der Architektur
Waisenhausstr. 4
80637 München

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
65,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Florian Rohwetter, 089/139880-75, rohwetter@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Büroinhaber, Geschäftsführer, Projektleiter und zuständige Mitarbeiter von Planungsbüros.

Zielsetzung

Ziel ist es, das neue Architektenrecht in die Architektenverträge einzubinden.

Inhalt

Zum 1. Januar 2018 wurde das neue Bau- und Architektenvertragsrechts eingeführt. Erstmals werden die Besonderheiten von Bau- und Architektenverträgen in das Werkvertragsrechts des BGB integriert. Die Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Architektenverträge. Neben der Definition der neuen Begrifflichkeiten "Planungsgrundlage und Kosteneinschätzung" gilt es insbesondere, das Sonderkündigungsrecht nach § 650 ff. BGB richtig zu verankern. Wird darüber nicht vollständig informiert, kann der Architektenvertrag noch über ein Jahr hinaus widerrufen werden.

In der Veranstaltung werden anhand der überarbeiteten Orientierungshilfen Lösungsvorschläge aufgezeigt und ein souveräner Umgang mit den Abläufen vermittelt.

Themen

Architektenvertrag nach §§ 650 ff. BGB | Definition Planungsgrundlage | Umgang Sonderkündigungsrecht

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt.