Grundlagenseminar HOAI und Architektenvertrag

Seminar

Nummer:

18209

Datum:

Mittwoch, 14.11.2018
09.30 - 16.00 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
220,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
150,00€

Dozent/in:

Fabian Blomeyer, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Recht und Verwaltung der Bayerischen Architektenkammer, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Architekten aller Fachrichtungen. Die ausgewählten Themen sind sowohl für selbstständig Tätige als auch für freie und angestellte Mitarbeiter von Architekturbüros geeignet.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist die Vermittlung aller maßgeblichen vertraglichen und honorartechnischen Grundlagen, die ein Architekt zur wirtschaftlichen Absicherung seiner Berufsausübung und zur Vermeidung von Honorarverlusten benötigt.

Inhalt

Um bei Verhandlungen kompetent auftreten zu können und die eigene Berufsausübung wirtschaftlich abzusichern, ist es für Architekten bereits zu Beginn ihrer Berufstätigkeit wichtig, sich mit den Essentials des Werkvertragsrechts, den besonderen Inhalten von Architektenverträgen und den zu beachtenden Formvorschriften vertraut zu machen. Dabei ist das seit 1. Januar 2018 neu geregelte Architektenvertragsrecht ein wesentliches Element.

In diesem Seminar werden die hierzu wichtigen Grundlagen erläutert. Zusätzlich werden die Basics des Honorarrechts vorgestellt. Mit oder nach der Anmeldung können im Vorfeld des Seminars Fragen an den Referenten gestellt werden.

Themen

Notwendigkeit des Abschlusses eines Architektenvertrags | Regelungsinhalte eines Architektenvertrags nach neuem Recht | Architektenvertrag und Honoraranspruch | Wesentliche Inhalte der HOAI 2013 | Zwingende Formvorschriften | Durchsetzung von Honoraransprüchen | Beantwortung individueller Fragen

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt.