Das neue Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch

Informationsveranstaltung

Nummer:

18212

Datum:

Samstag, 21.07.2018
09.30 - 12.30 Uhr

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Veranstaltungsort:

Presseclub Nürnberg
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
95,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
65,00€

Dozent/in:

Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten.

Zielsetzung

Ziel ist es, einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen zu geben, die mit der Reform der Baurechtsreform in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt wurden und für Architekten in ihrer Berufspraxis relevant sind.

Inhalt

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Baurechtsreform in Kraft getreten und sie findet Anwendung auf Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Erstmals in seiner 118-jährigen Geschichte enthält das Bürgerliche Gesetzbuch spezielle Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag, zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag sowie zum Bauträgervertrag. Ferner erfolgten mit der Reform Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht und unter anderem im Kaufrecht.

Themen

Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund | Änderung der Vorschriften zur Abnahme | Einseitiges Recht zur Anordnung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen | Vergütungsanpassung bei angeordneten zusätzlichen oder geänderten Leistungen | Mängelhaftung des Baustofflieferanten gegenüber Werkunternehmer | Pflichten im Verbrauchervertrag von Bauwerkleistungen | Vertragstypische Pflichten in Architekten- und Ingenieurverträgen |Sonderkündigungsrecht des Besteller | Sonderkündigungsrecht des Planers |Architekten- und Ingenieurhaftung gegenüber der Nacherfüllungspflicht des Bauunternehmers | Gesetzlicher Teilabnahmeanspruch bei Architekten- und Ingenieurleistungen | Der Bauträgervertrag

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt.