Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten.
Zielsetzung
Ziel ist es, einen Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen zu geben, die mit der Reform der Baurechtsreform in das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt wurden und für Architekten in ihrer Berufspraxis relevant sind.
Inhalt
Seit dem 1. Januar 2018 ist die Baurechtsreform in Kraft getreten und sie findet Anwendung auf Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden. Erstmals in seiner 118-jährigen Geschichte enthält das Bürgerliche Gesetzbuch spezielle Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag, zum Bauvertrag, zum Verbraucherbauvertrag sowie zum Bauträgervertrag. Ferner erfolgten mit der Reform Änderungen im allgemeinen Werkvertragsrecht und unter anderem im Kaufrecht.
Themen
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund | Änderung der Vorschriften zur Abnahme | Einseitiges Recht zur Anordnung von zusätzlichen oder geänderten Leistungen | Vergütungsanpassung bei angeordneten zusätzlichen oder geänderten Leistungen | Mängelhaftung des Baustofflieferanten gegenüber Werkunternehmer | Pflichten im Verbrauchervertrag von Bauwerkleistungen | Vertragstypische Pflichten in Architekten- und Ingenieurverträgen |Sonderkündigungsrecht des Besteller | Sonderkündigungsrecht des Planers |Architekten- und Ingenieurhaftung gegenüber der Nacherfüllungspflicht des Bauunternehmers | Gesetzlicher Teilabnahmeanspruch bei Architekten- und Ingenieurleistungen | Der Bauträgervertrag