Die Baurechtsreform für Landschaftsarchitekten

Seminar

Nummer:

18213

Datum:

Samstag, 23.06.2018
09.30 - 13.30 Uhr

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Gebühr:

Gebühr für Gäste/Nichtmitglieder:
150,00€
Ermäßigte Gebühr für Kammermitglieder / Juniormitglieder / Studierende / Absolventen:
90,00€

Dozent/in:

Dipl.-Ing. Uwe Fischer, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Eching
Arndt Kresin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Ansprechpartner/in:

Christine Gleixner, 089/139880-34, gleixner@byak.de

Termin liegt in der Vergangenheit

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich speziell an Landschaftsarchitekten.

Zielsetzung

Ziel der Veranstaltung ist es, in die neuen Regelungen der Baurechtsreform einzusteigen und das Wissen darüber zu vertiefen. Dabei werden die Besonderheiten für Landschaftsarchitekten und die Verträge zur Freiflächengestaltung berücksichtigt.

Inhalt

Die Baurechtsreform trat am 1. Januar 2018 in Kraft und findet auf die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Bau- und Architektenverträge Anwendung. Die Reform hat erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Architektenverträge und auf die Beratung, die die Landschaftsarchitekten ihrem Auftraggeber schulden. Anhand von Beispielen aus der Landschaftsarchitektur werden insbesondere die rechtlichen sowie fachlichen Wirkungen der Baurechtsform für die Praxis besprochen.

Themen

Baurechtsreform und Stufenverträge | Vertragliche Pflichten des Landschaftsarchitekten | Die neue Zielfindungsphase und das Sonderkündigungsrecht | Anordnungsrechte und Vergütung im Architektenvertrag | Teilabnahme in der LPH 8 | Gesamtschuldnerische Haftung bei Mängeln | Der neue Bauvertrag | Die Änderungen im Werkvertrag mit Baubezug | Verträge mit Verbrauchern

Hinweis

Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Institut Fortbildung Bau Architektenkammer Baden-Württemberg (IFBau) statt.